Aus aktuellem Anlass werde ich einige Posts über Frauke Brosius-Gersdorf aus meinem Account in diesen Beitrag kopieren. Den jüngst hatte ich wieder – und zwar aus Mündern mit Rang und Namen – das gleiche gehört, was man hierzu immer hörte und was ich in einem Beitrag einmal wie folgt zusammengefasst hatte: „Den Höhepunkt bildete jüngst die Behauptung, in der Causa Brosius-Gersdorf hätten die Kritiker keine Argumente. Das alles sei wieder einmal nur eine rechte Hetzkampagne, ein Kulturkampf, reine Frauenfeindlichkeit… Seit 5 Jahren geht das genau so und seit 5 Jahren glauben die Menschen diesen hanebüchenen Mist, der nur eines bewirkt: Die Menschen beschäftigen sich nicht mit Sachargumenten und lassen keine pluralen Perspektiven zu. Sie beteiligen sich aus Denkfaulheit und Bequemlichkeit an der Spaltung der Gesellschaft, der Vernichtung von Existenzen und der Zerstörung der Demokratie.“ Natürlich gab es sehr valide Kritik an Brosius-Gersdorf. Meine bezog sich insbesondere auf ihre Haltung zu 2G und Impfpflicht. Vielleicht liegt es daran, dass diese Argumente schlichtweg von denen nicht nachvollzogen werden können, die sich mit genetischen Impfstoffen transfizieren ließen und bis heute denken, diese seien sicher und nebenwirkungsfrei. Auch das wäre ein Problem, wenn es sich bei diesen Leuten um ranghohe Juristinnen handelte.
Verfassungsrecht im New Normal
„Schwarz-Rot will neue Kandidaten ans Verfassungsgericht berufen: Eine davon hielt die Impfpflicht für grundgesetzlich geboten, sprach positiv über ein AfD-Verbotsverfahren – und könnte die Rechtsprechung in Karlsruhe entscheidend verändern…
…So leitete Brosius-Gersdorf unter anderem eine Impfpflicht aus dem Grundgesetz ab. 2021 erklärte sie in einem entsprechenden Gutachten: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“ Immerhin müsse man „die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist“, wirksam davor schützen, „dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“
Der Staat müsse die Impfpflicht quasi verhängen, weil sonst „voraussichtlich weitere Corona-Winter folgen würden“, argumentierte Brosius-Gersdorf dort. So kam es nicht – die von ihr aus dem Grundgesetz abgeleitete Impfpflicht wäre in Wahrheit der schwerste und ungerechtfertigste Grundrechtseingriff in der bundesrepublikanischen Geschichte gewesen.“
Nur im New Normal ist es möglich, jemanden als Richter für das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, vorzuschlagen, der offensichtlich nicht einmal in der Lage ist, einen einfachen Sachverhalt zu erfassen. Weder war eine „Impfung“ nötig (die gar keine war), noch waren Geimpfte dadurch geschützt und sie wurden auch nicht durch Ungeimpfte in Gefahr gebracht, sondern durch ihr eigenes Verhalten und ihre Neigung zu experimenteller Gentechnik und so verheerenden wie unnötigen Lockdowns etc.
Ich fürchte jedoch, dass dies munter so weiter gehen wird, weil die Studenten genau so ein Unvermögen zur Sachverhaltserfassung eingetrichtert bekommen, die jedoch Grundlage dafür wäre, um daran juristische Maßstäbe anlegen zu können, die bei solchen Leuten aber auch schon dermaßen verrutscht zu sein scheinen, dass sie mit Grundrechtsdogmatik nichts mehr zu tun haben. Dazu hatte ich hier ein paar Beispiele zusammengetragen:
Der Bielefelder Juraprofessor Martin Schwab hat dem noch ein paar weitere Perspektiven hinzugefügt.
Post von Horizont vom 2. Juli 2025
Frauke Brosius-Gersdorf soll neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden.
Niemals vergessen (23.11.2021) >>>
„Stellungnahme von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. zur Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19“
„Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht. Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“

Link zur ganzen Stellungnahme:
https://www.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakultät_Juristen/Professuren/Gersdorf/Dokumente/Sonstiges/Gersdorf_Allgemeine_Impfpflicht_verstößt_nicht_gegen_die_Verfassung.pdf
Jakob Schirrmacher schreibt am 2. Juli 2025 auf X:

Zur Einordnung: Grundrechte sind wesentlich Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat. Wenn tatsächlich nach Harbarth jemand mit dieser Einstellung ans Bundesverfassungsgericht berufen werden sollte, wäre das der letzte Aufruf für alle, die dies können, das Land zu verlassen. (Anmerkung vom 14.11.25: Auch für die, die denken, das BVErfG würde den Wehrdienst kippen. So wie die Bundesnotbremse. Und die sektorale Impfpflicht…)
Indikativ Jetzt auf Telegram (ebenso mit dem Suchbegriff Brosius-Gersdorf auf X, aber dort aufwändiger zu suchen):

Das Bundesverfassungsgericht war eine auch im Ausland bewunderte Institution. Nun zeigt Deutschland ständig mit dem Finger auf Länder wie Ungarn, aber die Deutschen bekommen zum Großteil gar nicht mit, in welchem Ausmaß der Umbau unserer Institutionen voranschreitet und auch nicht vor dem höchsten Gericht halt macht, das in der Lage gewesen wäre, die Bundesnotbremse und die sektorale Impfpflicht zu stoppen, was verfassungsrechtlich auch geboten gewesen wäre. Es wäre nicht verwunderlich, wenn der Eindruck entsteht, dass genau deshalb auch ein solcher Umbau stattfindet. Bezug: LTO
Michael Esders auf X:

GESICHERT VERFASSUNGSFEINDLICH… und daher als Bundesverfassungsrichterin untragbar: Prof. Dr. Frauke Broisus-Gersdorf
(Juraprofessor Martin Schwab auf Telegram – Teil 1, Teil 2)
Liebe Community,
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungs- und Sozialrecht an der Universität Potsdam, ist als Kandidatin für einen Posten als Richterin am Bundesverfassungsgericht im Gespräch.
Bis heute ist auf ihrer Lehrstuhl-Homepage eine zweiseitige Stellungnahme abrufbar, die sie zusammen mit Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, zu einer möglichen allgemeinen COVID-19-Impfpflicht verfasst hat – offenbar zu einer Zeit, als eine solche Pflicht noch ernsthaft zur Debatte stand:
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf
Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf (im Folgenden: die Autoren) halten eine solche allgemeine Impfpflicht für verfassungsrechtlich zulässig, möglicherweise sogar für geboten.
In aller Deutlichkeit: Selten habe ich auf zwei DIN A4-Seiten so viel Unfug gelesen.
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, um die Geimpften vor einer Ansteckung durch Ungeimpfte zu schützen. Dabei wird offen eingeräumt, dass die Corona-Spritze ihren Empfänger nicht vor Infektionen und schweren Verläufen schützt.
Dann aber fragt sich: Wenn schon die eigene Impfung ihren Empfänger nicht schützt – wie soll ihn dann die Impfung anderer schützen? Und haben die beiden Autoren mittlerweile den Brief der EMA an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff vom 18.10.2023 zur Kenntnis genommen, in dem ausdrücklich klargestellt ist, dass die COVID-Injektionen gar nicht zum Zwecke des Fremdschutzes zugelassen waren? Dass die Spritzen im Rahmen der klinischen Prüfung gar nicht auf Fremdschutz untersucht würden, konnte man übrigens von Anfang an den öffentlich einsehbaren Zulassungsunterlagen (sog. Public Assessment Reports der Humanarzneimittelkommission der EMA) entnehmen.
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil es eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern gelte. Haben sich die beiden Autoren einmal das tatsächliche Leistungsgeschehen in den deutschen Kliniken in der Corona-Zeit angeschaut (Belege dazu finden sich in meinem öffentlich abrufbaren Schriftsatz für die Sängerin Julia Neigel im Rahmen ihrer Kulturlockdown-Klage vor dem OVG Bautzen)? Und haben sie einmal darüber nachgedacht, wie es sein konnte, dass mitten in der schlimmsten Atemwegs.Killerviruspandemie aller Zeiten Kliniken geschlossen und Intensivbetten abgebaut wurden?
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil es einen neuen Lockdown zu verhindern gelte. Das fußt auf der Prämisse, dass die Corona-Maßnahmen zwingend notwendig waren, um das Virus in den Griff zu bekommen. Haben sich die beiden Autoren mittlerweile mit dem Bericht der Sachverständigenkommission auseinandergesetzt, die auf der Basis des § 5 Abs. 9 IfSG eingesetzt wurde und am 30.6.2022 einen Bericht vorgelegt hat, der gerade an diesem Punkt durchaus Zweifel anmeldete?
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil durch eine zu geringe Impfquote gefährliche neue Virus-Varianten entstehen könnten. Offenbar glauben die beiden Autoren, man könne die gesamte Evolutionsgeschichte eines Virus durch flächendeckende Impfungen stoppen und das Virus eliminieren. Von Immun-Escape-Varianten, die gerade deshalb entstehen, weil das Virus durch Impfungen unter Anpassungsdruck gesetzt wird, scheinen die beiden Autoren noch nie etwas gehört zu haben.
Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sei vernachlässigbar, da das Risiko von Impfnebenwirkungen gering sei. Ach ja, aber die, die es dann trifft, haben halt Pech gehabt? Die müssen halt dann individuelle Opfer bringen für die Gesundheit des Kollektivs? Also ich habe die Aussagen des Luftsicherheitsurteils des BVerfG vom 15.2.2006 – 1 BvR 357/05 definitiv anders in Erinnerung… Und aus welchem „Stand der medizinischen Erkenntnisse“ schließen die Autoren, dass das Risiko von Nebenwirkungen gering sei? Welche Datenlage legen sie dieser Annahme zugrunde?
Impfverweigerern sollen dann am Ende des Textes noch Bußgelder aufgebrummt und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert werden.
Mit diesen Aussagen, die Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf offenbar bis heute nicht revidiert hat, ist sie als Richterin am Bundesverfassungsgericht untragbar. Sie verkündet stramm die Narrative der Lockdown- und Impfzwang-Propaganda, ohne die wissenschaftlich gut begründeten abweichenden Stimmen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Und sie hängt einem kollektivistischen Grundrechtsverständnis an, das dem Grundgesetz ganz und gar fremd ist.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer schreibt auf X
Ich erwarte angesichts der bevorstehenden Wahl von Frau Brosius-Gersdorf in das Bundesverfassungsgericht, daß sie sich nun – falls nicht bereits geschehen und von mir übersehen – von dieser damaligen Stellungnahme distanziert.
Zum einen fehlte schon seinerzeit ersichtlich eine Subsumtion des thematisierten Sachverhaltes unter Art. 1 Abs. 1 GG. Zum anderen weiß heute jeder, der sich mit der möglichen Immunisierung entweder durch eine prophylaktische Injektion oder durch eine durchlebte Infektion auseinandergesetzt hat, daß eine natürliche Immunisierung weit größeren Selbst- (und mittelbar sogar Fremd-) Schutz induziert als eine Arzneimittelgabe. Schon damals war übrigens bekannt, daß die eilends bedingt zugelassenen Arzneien nie Transmissionsschutz zu vermitteln bestimmt waren. Ob ein Verfassungsrechtler dieses Sachverhaltsdetail übersehen durfte, kann man vielleicht debattieren; ich neige dazu, auch Verfassungsjuristen für verpflichtet zu halten, im Sachverhalt sattelfest zu sein oder Unsicherheiten wenigstens deutlich zu kennzeichnen.
Es steht anzunehmen, daß die seinerzeitige Stellungnahme unter großem Zeitdruck entstanden ist. Kein Mensch ist fehlerfrei. Irren ist menschlich. Indes wird es der Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht gut zu Gesicht stehen, wenn die Kandidatin jetzt kurzfristig für Klarstellung sorgt. Das Thema ist zu ernst, um es zu beschweigen. Der Schutz und die Achtung der Menschenwürde sind die wesentlichsten Kernaufgaben jedes Richters. Erst recht jedes Verfassungsrichters.
Agenten der Transformation
„Es gibt Entscheidungen, die scheinen korrekt im Verfahren, logisch in der Parteitaktik, erklärbar in der institutionellen Ordnung – und sind doch in ihrem tiefsten Wesen falsch. Die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht ist eine solche Entscheidung. Sie steht exemplarisch für eine Transformation der politischen Kultur, die sich nicht mehr in der Repräsentation von Konflikten erschöpft, sondern zunehmend in deren moralischer Auflösung…
…Die Aussage in einer Talkshow, man müsse die AfD-Anhängerschaft „beseitigen“, war kein bloßer Lapsus. Sie war Symptom einer Mentalität, die politische Gegner nicht als legitime Opposition behandelt, sondern als verfassungsrechtliches Problem, das es zu lösen gilt…
…Was sich hier artikuliert, ist ein neues Verständnis von Verfassungsrecht: nicht als Regulativ zwischen konkurrierenden Freiheitsansprüchen, sondern als affirmativer Entwurf einer gesellschaftlichen Utopie. Die Verfassung wird nicht mehr als Rahmen, sondern als Werkzeug betrachtet – zur Erziehung, zur Disziplinierung, zur Transformation. Das aber ist ein Bruch mit dem freiheitlichen Geist, den das Grundgesetz einst atmete.“
Was für ein Wahnsinnstext von Jakob Schirrmacher. Fast jeder Satz ist ein Zitat wert. Absolute Lese- und Followempfehlung!
Ein Teil der neuesten Generation von Juristen wurde übrigens auch von dieser sympathischen Dame ausgebildet.
Frauke Brosius-Gersdorf ist mit ihrem gefährlichen Verständnis von Grundrechten nicht allein unter einigen Multiplikatoren. Was ich vor Wochen thematisiert habe und was vom Bielfelder Juraprofessor Martin Schwab aufgegriffen wurde, wird auf X durch größere Accounts aufgegriffen und scheint immer mehr ins Bewusstsein der Menschen zu gelangen.
Aktuell: Freiheit nur für Geimpfte?
Der Impfstatus als Eintrittskarte für Sozialleistungen. Eintritt in ein socialcredit-System
Ein aktueller Vorgang zeigt auf, warum wir Richter wie #BrosiusGersdorf nicht akzeptieren dürfen und der Politik die Richterwahl nehmen müssen sowie zudem den ÖRR und den Zugriff auf Kinder, damit diejenigen, die künftig die Richter auswählen, dazu auch in der Lage sind und jemanden mit Ansichten wie Brosius-Gersdorf nicht deshalb für geeignet halten, weil sie denselben durch Propaganda grotesk verzerrten Blick auf die Realität haben.
Es hat nicht mit Corona aufgehört. Es ist nicht vorbei. Die IGV der WHO stehen kurz vor der Anwendung und bereits hetzt wird diskutiert, den medizinischen Status als Zugangsvoraussetzung zu machen, wie die Mit freundlichen Grüßen-Abgeordnete Dagmar Häusler hier aus dem oberösterreichischen Landtag berichtet:
„Was bedeutet Freiheit wirklich und wo endet sie?
In dieser emotional geführten Landtagsdebatte zeigt sich, wie unterschiedlich der Begriff Freiheit interpretiert wird, wenn es um den Zugang zu Sozialleistungen geht.
👉 Anlass war die Überlegung der oberösterreichischen Gesundheitslandesrätin, die Familienbeihilfe an den Masern-Impfstatus zu koppeln.
Ein klarer Fall von medizinischer Erpressung?“
Bei uns wurde dieses Einfallstor des Masernimpfnachweises übrigens von Jens Spahn gesetzt. Aber deshalb scheint kaum jemand ein Problem mit ihm zu haben. Geht ja nicht um Geld, sondern nur um Leib und Leben.
Böck:innen zu Gärtner:innen (Milosz Matuschek)
„Worum geht es im Fall Brosius-Gersdorf wirklich? Geht es um die Haltung zum Schwangerschaftsabbruch? Um das AfD-Verbot? Um Corona, Impfpflicht oder Plagiate?
Auch – im Kern geht es jedoch um einen tief verwurzelten, schwelenden Konflikt: den ideologischen Befall des Staats durch eine ideologische Nomenklatura, die sich selbst immunologisch gegen Widerspruch absichert. Die Nomenklatura wählt sich hier offen sichtbar eine Schutzpatronin, eine regina protectrix mit sauber subsumierendem strengen Blick, die bei der Frage der Corona-Impfpflicht auf inexistenter Evidenzgrundlage munter die Zwangsverabreichung experimenteller Geninokulationen befürwortete…
…Brosius-Gersdorf ist die Vertreterin derer, die “keine roten Linien mehr kennen” wollten (Olaf Scholz) oder derjenigen, die glaubten, wir würden von jetzt an “immer im Ausnahmezustand” sein (Karl Lauterbach). Das Bundesverfassungsgericht ist aber diejenige Institution, die letztlich rechtsverbindlich und letztgültig rote Linien setzt und jedes Überschreiten dieser roten Linien als verfassungswidrig markiert.“
Es gab nie eine Impfpflicht!!!
Das wird einem immer wieder von völlig empathiebefreiten und antidemokratischen Kleingeistern hingerotzt. Sie verkennen nicht nur das Schicksal von Soldaten, die der Duldungspflicht unterlagen und von allen, die von der sektoralen Impfpflicht betroffen waren.
Sie verkennen vollkommen den massiven Widerstand, den es gegen die Impfpflicht gegeben hat und der mit dazu beigetragen hat, dass diese im April 2022 im Bundestag scheiterte. Es waren mutmaßlich genau jene Nichtsblicker, die Bürgerrechtler massiv angegriffen haben, obwohl diese nichts anderes machten, als friedlich auf ihre Grundrechte zu pochen. Sie verkennen aber auch schlichtweg die Realität.
Kurz nach Beginn des Ukrainekriegs, als es den Kriegstreibern darum ging, die Bevölkerung auf Krieg einzuschwören und nach der Umverteilung an die Pharma- und Techoligarchen nun die Umverteilung zu den Rüstungsoligarchen zu organisieren, die bereits oberste Priorität hatten, beorderte Bundeskanzler Olaf Scholz Außenministerin Annalena Baerbock vom dafür sehr wichtigen NATO-Gipfel zurück, damit sie die Mehrheit für die Impfpflicht rettet. So wichtig war SPD und Grünen dieses Thema. Sie wollten die Impfpflicht für alle. Daraus haben sie keinen Hehl gemacht.

Und deshalb wollen sie nun auch Richterinnen wie Brosius-Gersdorf installieren, um einer klar und deutlich verfassungswidrigen Politik die Glaubwürdigkeit einer bis vor Kurzem mehrheitlich anerkannten Institution zu verleihen.
Heuchelei und Doppelmoral ums Bundesverfassungsgericht
Am 19. Dezember 2024 wurde das Grundgesetz geändert, um – so die allgemeine Verlautbarung – das Bundesverfassungsgericht vor politischer Einflussnahme und vor Verfassungsfeinden zu schützen.
Bereits damals war jedem aufmerksamen Beobachter der letzten Jahre klar, dass das Gegenteil gemeint ist und nicht allzu lange nach diesen Propagandaaussagen versucht nicht nur die SPD durch die Wahl von Richterinnen, die auf Linie liegen, den politischen Einfluss zur Umsetzung ihrer Transformation zu zementieren. Auch die grüne Minipartei ergeht sich aus der Opposition heraus in moralschwangeren Vorwürfen über einen aus ihrer Sicht unzulässigen Angriff auf mit Frauke Brosius-Gersdorf mindestens eine objektiv untaugliche Nominierung.
Ein Versuch, die Doppelmoral, Heuchelei und Propaganda nachzuzeichnen.
Unhaltbar – als Wissenschaftlerin und Richterin
Frauke Brosius-Gersdorf ist nicht geeignet für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht. Fraglich ist aber auch, ob sie mit ihren völlig verdrehten und extrem gefährlichen Ansichten zu Grundrechten insbesondere auf Grund einer völlig unzulänglichen Sachverhaltsanalyse überhaupt Jurastudenten mit diesen gefährlichen Ansichten inokulieren sollte. Aus unserer historischen Erfahrung verbietet sich das eigentlich. Aber der durchschaubare und inhaltlose Aufschrei lautet: „Es gibt keine inhaltliche Kritik! Alles nur aus Neid, weil sie eine Frau ist!“ Dieser erbärmliche Rettungsversuch sollte ebenfalls unter dem Licht unserer historischen Erfahrung betrachtet werden.
„Wieso ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat eine sogenannte Schutzpflicht des Staates darstellen soll, wird in dem Text nicht erklärt, sondern einfach gesetzt…
…Auf das Paradoxon, dass Geimpfte mit der aufgezwungenen Impfung bislang Ungeimpfter vor einer Ansteckung geschützt werden sollen, weil diese Impfung nicht vor Ansteckung schützt, gehen die beiden Autoren gar nicht ein. Das wäre aber ihre Pflicht gewesen als reflektierte Wissenschaftler und Juristen, weil es die Präferenz des Schutzes von Geimpften gegenüber dem Grundrecht Ungeimpfter auf körperliche Unversehrtheit bereits logisch ad absurdum führt…
…Dass Verfassungsjuristen G2 und G3 nicht mal als erwähnenswertes juristisches Problem wahrnehmen, macht fassungslos. Hier wird gar nicht mehr juristisch-wissenschaftlich argumentiert, sondern rein politisch…“
So geht es im Artikel nahtlos weiter!
Es ist aus meiner Sicht völlig grotesk, jemanden mit einer solch mangelhaften Fähigkeit, einen solch einfachen Sachverhalt logisch zu erfassen, an unser höchstes Gericht berufen zu wollen. Wenn man sich ansieht, wie sehr dies aber SPD und Grüne wollen, gibt es für mich nur 2 plausible Gründe:
- Auch der SPD und den Grünen mangelt es geschlossen an der intellektuellen Fähigkeit, diesen einfachen Sachverhalt zu erfassen.
- Sie WOLLEN gerade die Umdeutung der Abwehrrechte in Anspruchsrechte, um mittels einer willfährigen Besetzung der einstmals unantastbaren Institution Bundesverfassungsgericht ihre geplante Transformation sowie ein Verbot der AfD zum eigenen Machterhalt zu organisieren.
Die Bürger dieses Landes sollten dies nicht mitmachen und schon gar nicht den charakterlichen Offenbarungseid unterstützen, es handle sich um eine inhaltlose Hasskampagne von rechts, wenn dutzendfach belegt wurde, dass es an der Qualifikation für das höchste Gericht in erschreckendem Ausmaß mangelt. Gerade mit unserer Historie und dem Blick auf eingerichtete Brandmauern wie die Grundrechte als Abwehrrechte und den Nürnberger Kodex.
Und noch einmal an meinen Artikel erinnert: Es ist der eklatanteste Ausdruck von Doppelmoral und Heuchelei, wie Grüne und SPD nun das Bundesverfassungsgericht ganz offensichtlich politisch instrumentalisieren wollen, was überhaupt nicht zu ihren Äußerungen bei der Änderung des Grundgesetzes im Dezember 2024 passt, als sie sich als Hüter ebenjenen Institution ausgaben:
Mir tut der scharfe Ton leid, den ich mittlerweile anschlagen muss, aber es macht mich langsam wirklich wütend, dass diese Personalie noch immer nicht vom Tisch ist, für die es keine guten Gründe gibt, nur sehr schlechte und ich kann es nicht oft genug wiederholen – aus unserer historischen Erfahrung eigentlich völlig unzulässige. Brosius-Gersdorf mag ein Opfer des Zeitgeists geworden sein und hat vielleicht nicht absichtlich die Brandmauern einreißen wollen, die wir aus unserer historischen Erfahrung für ein „Wehret den Anfängen!“ eingezogen haben. Aber am Ergebnis ändert dies trotzdem nichts. Wer die Berufung von Brosius-Gersdorf weiterhin fordert, verrät unsere Geschichte und unsere Erinnerungskultur und versucht, uns auf einen gefährlichen Pfad zu schicken, den wir „Nie wieder!“ betreten wollten. Drunter mache ich es nicht mehr. Was soll denn bitteschön sonst diese Erinnerungskultur sein?
Schwangerschaftsabbruch, AfD-Verbot, Covid-Impfpflicht, Zerstörung des Solidarprinzips, Plagiatsvorwurf… (Connetion News)
Frauke Brosius-Gersdorf und ihre bedenkliche Einstellung zum Rechts- und Sozialstaat scheinen sie für die spD zur idelaen Kandidatin für ihre Possessivdemokratie zu machen und die Inhaltslosen behaupten, es gäbe keine inhaltliche Kritik, nur misogyne Hetze von rechts. Es ist die reine Projektion. Es ist erbärmlich, verfängt aber leider bei vielen, die das Denken mittlerweile komplett eingestellt haben.
Jeder Brandmaurer müsste gegen Brosius-Gersdorf auf die Barrikaden gehen.
Was die mehrfach Geboosterten und vermutlich auch FGB selbst nicht wahrhaben wollen: Sie werden die Solidarität der Ungeimpften für die Behandlung ihrer Impfschäden (aka Long Covid) und ihren Arbeitsausfall brauchen und es waren die Ungeimpften, die gezwungen waren, ihnen ihren Gentherapiefetisch und ihre Impfschäden zu bezahlen. Ohne jede Verantwortung. Sorum wird ein Schuh draus.
Ungeeignete Kandidatin ist weg, ungeeignete Machtkonstrukte bleiben
Es ist das Eine, dass #BrosiusGersdorf nicht Richterin am Bundesverfassungsgericht wird. Das ist gut und richtig, denn sie war dafür offensichtlich nicht geeignet.
Was aber bleibt ist, dass jemand mit einer solch zweifelhaften Einstellung zu Grundrechten überhaupt nominiert wurde und noch lehrt. Damit trägt sie wie die Husters und Thieles dieses Landes ein ausgesprochen gefährliches Grundrechtsverständnis an künftige Juristengenerationen weiter, das sich dann in Gerichten und der Vewaltung wiederfinden wird und nichts mehr mit der Brandmauer zu tun haben wird, die wir aus unserer historischen Erfahrung eingezogen hatten.
Das Ganze führt vor Augen, dass die Probleme weit tiefer liegen. Das gesamte Blabla um einen Schutz des BVerfG vor politischer Instrumentalisierung zeigte sich als reine Heuchelei. Natürlich geht es (nicht nur) der SPD ausschließlich um die Politisierung.
Das wird sich sicherlich auch an Ersatzkandidaten zeigen. Von dieser Gelegenheit, ihre Politik durchzusetzen, wird sich die SPD nicht so leicht abbringen lassen.
„Über die SPD-Bundestagsfraktion, die sie aufgestellt hatte, schrieb Brosius-Gersdorf hingegen, diese habe „uneingeschränkt vor und hinter mir“ gestanden.“
Man muss sich das noch einmal vorstellen, was es übersetzt heißt: Diese Juristin wollte einen verpflichtenden gentechnischen Eingriff mit einer Biowaffe. Denn als nichts anderes muss man das Spike-Protein werten, nachdem feststehen dürfte, dass es der Biowaffenforschung entstammt.
Dahinter steht nach eigenem Bekunden die SPD uneingeschränkt. An der Causa Brosius-Gersdorf zeigte sich daher auch, wie kaputt unser politisches System mit seiner Parteiendemokratie ist. Parteien kommt nach dem Grundgesetz eigentlich überhaupt nicht diese Macht zu.
Und auch Brosius-Gersdorf zeigt sich nach all der validen Kritik, die in einem demokratischen Land mit unserer Geschichte jede derartige Karriere längst beendet hätte, uneinsichtig:
„Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben.“
Unsachlichen Druck hat hier vor allem eine ausgeübt: Frauke Brosius-Gersdorf selbst. Nämlich auf 20 Millionen Ungeimpfte. Und dies unter einer völlig fehlerhaften Sachverhaltsanalyse, auf die sie eine ebenso unzulässige rechtliche Würdigung draufsattelte. Für mich ist das noch nicht zu Ende, weil dies ein sehr plastisches Beispiel ist, wie rücksichtslos (nicht nur) die SPD ihre Machtinteressen durchsetzt.
Selbstgespräche im Spiegelkabinett
Die Hasskampagne, die jetzt vom wirklichen rechten Rand wegen des Rückzugs von #BroisusGersdorf losgetreten wird, geschieht teils aus Dummheit, aus Interessen und/oder Selbstschutz. Denn sie verteidigen damit nach wie vor, was nicht zu verteidigen ist:
Die größte systematische Ausgrenzung und Entmenschlichung in der Geschichte der BRD. Und das alles ohne jeden Grund, denn der Grund, Menschen entgegen dem Nürnberger Kodex in ein Experiment mit genetischen Imfstoffen zu nötigen und zu zwingen, ist keiner. Das leuchtet immer mehr Menschen ein. 20 Millionen wussten aber bereits 2021 besser, was die Verteidiger von Brosius-Gersdorf bis heute nicht wissen.
➡️Bereits Anfang 2021 war bekannt, dass der Impfstoff nicht an der Einstichsstelle verbleibt, sondern im gesamten Körper toxische Spike-Proteine bildet.
➡️Man wusste auch, dass der Impfstoff nicht nach kurzer Zeit abgebaut ist, sondern weiter auf unbestimmte Zeit Spike-Proteine bildet.
➡️Man wusste, dass die genetischen Impfstoffe ein noch nie dagewesenes Nebenwirkungsprofil haben und es im Vergleich zu allen anderen Impfstoffen einen brachialen Ausschlag an Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen gab.
➡️Man wusste, dass der Impfstoff nicht vor einer Ansteckung und Weitergabe des Virus schützte und dazu auch gar nicht gemacht war.
All das – und besonders der letzte Punkt – hinderte Frauke Brosius-Gersdorf nicht daran, die größte systematische Ausgrenzung durch 2G zu unterstützen und diese sogar noch als unzureichend anzusehen und auf dieser lausigen, fachlichen Grundlage mit einer ebenso lausigen rechtlichen Begründung eine Impfpflicht zu fordern.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend und nur beispielhaft. Ebenso schlimm ist eigentlich, was man nicht wusste, aber stets behauptete, beispielsweise, dass der Impfstoff keine DNA enthalte und nicht auf Babies übergehen oder ins Erbgut integrieren könne. Wir reden hier wirklich über einen Dammbruch.
Vor dem Hintergrund sollte man alle, die nun Frauke Brosius-Gersdorf ohne ein einziges Argument verteidigen und eine inhaltslose Kampagne von rechts behaupten, betrachten. Wer steht eigentlich wirklich sehr weit „rechts*“: Diejenigen, die die Brandmauern für ein „Nie wieder!“ und ein „Wehret den Anfängen!“ wie die Grundrechte, die Gewaltenteilung und den Nürnberger Kodex schützen und verteidigen oder diejenigen, die diese roten Linien abschaffen und sogar noch weiter und vielleicht bis zum Äußersten gehen wollen?
(*dieses links-rechts ist nicht mehr zu gebrauchen, wie man hier sieht. Aber wenn die Brandmaurer behaupten, das wäre alles rechts oder rechtsextrem, führen sie faktisch Selbstgespräche in einem Spiegelkabinett.)
(Höchstvorsorglich, weil das viele ja noch gar nicht wissen: „Schwurbler!“ und „Nazi!“ sind keine Argumente)
BEMERKUNGEN ZUM RÜCKZUG VON PROF. DR. FRAUKE BROSIUS-GERSDORF (Juraprofessor Martin Schwab auf Telegram)
Liebe Community,
Die Personalie Brosius-Gersdorf hat gezeigt, dass es nicht ohne Wirkung bleibt, wenn die Schwächen von Kandidaten, die für das Amt eines Bundesverfassungsrichters ungeeignet sind, öffentlich aufgedeckt werden und sich entsprechender Protest formiert.
Deutlich geworden ist auch, dass das rot-grün eingefärbte polit-mediale Empörungskartell, das den Einfluss von „Desinformation“ und „Rechtspopulismus“ beklagt, (mal wieder) keine Sachargumente zu bieten hat, Entgegen der Einschätzung von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf haben sich jene Teile der Unionsfraktion, die ihre Kandidatur nicht mitgetragen haben, sehr wohl in der Sache mit ihren Themen beschäftigt. Nur eben nicht mit dem Ergebnis, das sie gerne gesehen hätte.
Wir müssen allerdings weiterhin wachsam bleiben. Denn schon in der Corona-Zeit, aber auch in der Diskussion um ein Verbot der AfD hat sich gezeigt, dass es unter den arrivierten Juristen in diesem Land genügend Akteure gibt, die bereit sind, sich dem Machtstreben der herrschenden politischen Kaste als Steigbügelhalter anzudienen – oftmals vermutlich noch nicht einmal aus Boshaftigkeit, sondern weil sie den autoritären Ungeist, von dem zahlreiche politische Akteure in den regierungstragenden Parteien gegenwärtig beseelt sind, noch nicht einmal erkennen. Ich bin weit davon entfernt, in der AfD die Lösung aller unserer Probleme zu sehen. Wir müssen sogar aufpassen, dass den Unzufriedenen in diesem Land nicht unbemerkt ein falscher Hoffnungsträger in Aussicht gestellt wird. Wenn man sich aber ansieht, wie eng vor allem die Grünen mit der Zensur- und der Denunziationsindustrie verwoben sind, bedeutet es ein unzulässiges Messen mit zweierlei Maß, wenn ständig von der Gefahr für die Demokratie durch die AfD schwadroniert wird, die Gefahren durch die Grünen aber ausgeblendet werden. Wir müssen alle, wirklich alle politischen Akteure konsequent an ihren Taten messen, und wir müssen gegenüber jedem wachsam sein, der Macht innehat oder anstrebt. Egal welche politischer Farbe er trägt.
Eine bleibende Wirkung wird die Personalie Brosius-Gersdorf dann aber doch nach sich ziehen: Wer auch immer sich jetzt zur Wahl für das Amt eines Richters (oder einer Richterin – ich verwende in diesem Text durchgängig das generische Maskulinum) stellt, wird schon im Ansatz viel kritischer beäugt werden. Und das ist gut so. Vor allem, wenn neue Vorschläge von der SPD kommen. Denn auch die SPD hat sich in den vergangenen Jahren nicht als Bastion des demokratischen Diskurses erwiesen, wenn dieser eine Richtung nahm, die ihr nicht passte,
In einer Tagesschau-Analyse vom 7.8.2025
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/brosius-gersdorf-richterwahl-100.html
kommt gerade zum letztgenannten Punkt deutliche Skepsis zum Ausdruck. Es heißt in dieser Analyse:
„Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen und der aufgeheizten Stimmung dürfte es diesmal allerdings deutlich schwerer werden, jemanden zu finden, der bereit ist, sich zur Verfügung zu stellen.“
Wenn das wirklich die Konsequenz aus der Causa Brosius-Gersdorf wäre, wäre dies ein Armutszeugnis für sämtliche juristischen Berufsstände in Deutschland. Denn es ist wichtig, dass das höchste deutsche Gericht mit bestqualifizierten Persönlichkeiten besetzt wird, dass über die Frage, wer am besten qualifiziert ist, kontrovers diskutiert wird (und zwar bitte sachlich und ohne Framing) und dass diese Persönlichkeiten fachlich und charakterlich in der Lage sind, sich dieser Diskussion zu stellen. Gewiss erfordert dies erhebliche Standfestigkeit. Aber mit Angsthasen kann man keinen Rechtsstaat pflegen.
Aber man kann einen Rechtsstaat eben auch nicht mit Richtern pflegen, bei denen die Sorge besteht, dass sie eine politische Agenda in den Richterberuf hineintragen. Gerade bei der verbliebenen SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, müssen wir exakt an diesem Punkt besonders aufpassen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Rechte Hetzkampagnen
Der Fall #BrosiusGersdorf ist nur der aktuelle Höhepunkt. Ein halbes Jahrzehnt erleben wir nun schon rechte Hetze und Verschwörungstheorien, die nur der Zerstörung der Demokratie dienen. Eine paar Beispiele – unvollständig, weil es wirklich zu viel des Irrsinns ist:
Das Coronavirus soll gar nicht natürlichen Ursprungs sein, sondern aus einem Labor stammen.
Die Intensivstationen sollen nie flächendeckend überlastet gewesen sein.
Die Impfung soll ein gentechnisches Verfahren und gar nicht sicher und wirksam sein.
Russland soll die Ukraine gar nicht völlig unprovoziert überfallen haben.
Menschengemachtes CO2 soll gar nicht der Hauptverursacher des Klimawandels sein.
Es soll nur zwei biologische Geschlechter geben.
Frauke Brosius-Gersdorf soll gar keine begnadete Wissenschaftlerin und als Richterin am BVerfG ungeeignet sein.
Auch der letzte Fall wurde im links-grünen Spektrum und ihrem ÖRR wie gewöhnlich abgehandelt – siehe Video:
Sachargumente: 0
Plurale Perspektiven: 0
Denn es ist natürlich genau umgekehrt. Die Kritiker haben die Argumente, die Unterstützer der Machtstrukturen haben nur: „Schwurbler! Rubelnutte! Nazi!“ Das sind aber eigentlich gar keine Argumente, auch wenn das für manche überraschend ist.
Den Höhepunkt bildete jüngst die Behauptung, in der Causa Brosius-Gersdorf hätten die Kritiker keine Argumente. Das alles sei wieder einmal nur eine rechte Hetzkampagne, ein Kulturkampf, reine Frauenfeindlichkeit… Seit 5 Jahren geht das genau so und seit 5 Jahren glauben die Menschen diesen hanebüchenen Mist, der nur eines bewirkt: Die Menschen beschäftigen sich nicht mit Sachargumenten und lassen keine pluralen Perspektiven zu. Sie beteiligen sich aus Denkfaulheit und Bequemlichkeit an der Spaltung der Gesellschaft, der Vernichtung von Existenzen und der Zerstörung der Demokratie.
Es gibt noch mehr Diskusvernichtung, die nach dem gleichem Schema abläuft:
Wer die Brandmauer kritisiert, ist automatisch AfDler und somit als Nazi zu diskriminieren.
Wer die israelische Regierung kritisiert, ist natürlich ein hamasunterstützender Antisemit.
Es bleibt nur die Hoffnung, dass dieser charakterliche und intellektuelle Offenbarungseid immer mehr Menschen bei „ihrem“ Thema auffällt. Aber es ist nur eine geringe Hoffnung, da man am Thema Gaza sieht, dass die Menschen nicht daraus lernen, sondern genau das machen, was ihnen bei den anderen Themen selbst widerfahren ist und es eine regelrechte Abscheu gibt, Allianzen zu einem Thema mit Menschen zu bilden, die bei anderen Themen eine andere Meinung hatten.
Die Causa Brosius-Gersdorf ist noch nicht vorbei
„Da ist jemand, der Einfluss hat auf ganz viele Menschen. Diese Person hat eine Ansicht, die letztendlich menschenverachtend ist und wenn wir darüber nicht mehr reden, dann haben wir alle ein Problem…Für mich ist es nicht erledigt, weil sie zurückgetreten ist.“
So Renate Hartweg in diesem Teaser zur nächsten „Gesunden Stunde“ von Uwe Alschner und Siggi Ober-Grefenkämper. Renate Hartwig mag dem ein oder anderen noch ein Begriff sein aus ihren Aktivitäten in Bezug auf Scientology. Das war damals eine sehr wertvolle Aufklärungsarbeit für mich. Ich bin sehr gespannt auf dieses Gespräch am kommenden Freitag, 15.8. ab 18:03 Uhr, denn auch für mich ist dies noch nicht beendet.
Frauke Brosius-Gersdorf hat verkündet, nicht mehr zur Verfügung zu stehen, nachdem ich mir mehrere Abende mit einem Text um die Ohren geschlagen habe, der sich insbesondere mit ihrer menschen- und grundrechtsfeindlichen Position im Hinblick auf die genetischen Impfstoffe befasst hat.
Sie wollte aus dem Grundgesetz eine Pflicht für den Gesetzgeber herausgelesen haben, die Transfektion mit diesen experimentellen Impfstoffen verpflichtend zu machen. Da tun sich solche Abgründe auf, dass man ihre Unterstützer nicht damit durchkommen lassen kann, dass dies alles lediglich eine „rechte, misogyne Hetzkampagne“ war.
Denn letztendlich geht die Gefahr von ihren Unterstützern und hier vor allem von SPD und Grünen aus, die mit diesen menschenfeindlichen Positionen nicht nur einverstanden sind, sondern diesen geradezu zur Durchsetzung verhelfen wollen, indem sie derart relevane Institutionen willfährig besetzen. Das dürfen wir im Hinblick auf unsere Geschichte und die roten Linien für ein „Wehret den Anfängen“ wie die Grundrechte, die Gewaltenteilung und den Nürnberger Kodex niemals tolerieren – gerade auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Implementierung der geänderten „Gesundheitsvorschriften“ der WHO und der daraus resultierenden Gefahr.
Die Nominierung von Brosius-Gersdorf war diesbezüglich ein weiterer Dammbruch und eine Absage an eine Aufarbeitung der Coronakrise. Dass der Rückzug maßgeblich auf der Grundlage einer Plagiatsaffäre verhandelt wird und nicht in erster Linie an ihren untragbaren inhaltlichen Positionen, spricht ebenfalls Bände.
Dieser Vorgang reiht sich ein als wesentlicher Punkt einer Aufarbeitung und hieraus ergibt sich auch eine wesentliche Frage, um eine künftige Demokratie nach ihrer Einführung resilient gegen eine solche Einflussnahme von Machtstrukturen zu machen.
Wer meine Arbeit honorieren möchte, findet unter diesem Link ein paar Möglichkeiten zur Unterstützung zur Auswahl. Vielen Dank!
(Titelbild: Frauke Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz am 15. Juli 2025)
