Es gibt Grundrechte, die für eine Demokratie konstituierend sind, so das Bundesverfassungsgericht in seinen besseren Zeiten. Darunter fallen beispielsweise das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit, ohne die eine Demokratie undenkbar sind. Nun wird zwar in den letzten Jahren viel von Demokratie geredet, gleichzeitig aber wurden diese beiden Grundrechte seit dem Beginn der Coronakrise in beispielloser Weise angegriffen und sogar komplett ausgesetzt. Wenn der öffentliche Debattenraum nicht intakt ist, entfällt schon die Möglichkeit der Demokratie, so Prof. Rainer Mausfeld. Die Möglichkeit!
Diese Angriffe erfolgten von Vertretern unserer (!) Demokratie. Dieses Possessivpronomen ist wichtig. Ein Possessivpronomen ist ein besitzanzeigendes Fürwort und zeigt deren Selbstverständnis an. Es ist ihre Demokratie, was notwendig das Bestehen einer wirklichen Demokratie ausschießt. Es ist ein Herrschaftsinstrument, in dem nicht das gemacht wird, was das Volk will. Das ist wissenschaftlich alles bereits gut untersucht und auch täglich zu erleben. Was jedoch aktuell stattfindet, geht darüber hinaus.
Konnte man sich in den vergangenen Jahrzehnten damit noch arrangieren, weil es insgesamt noch irgendwie passte, kippte es irgendwann in den letzten Jahren in ein nicht mehr hinnehmbares Ungleichgewicht. Seit 2020 kann man den Ausbau eines totalitären Systems beobachten, wenn man nicht beide Augen fest davor verschließt. Einige Millionen Ungeimpfte und Regierungskritiker durften auch bereits die Auswirkungen am eigenen Leib oder der eigenen wirtschaftlichen Existenz spüren ohne so hautnah kennenlernen, was das bedeutet, wohin wir steuern. Ja „wir“ alle, denn die Mehrheitsgesellschaft lässt sich nicht nur steuern, sie steuert aus Bequemlichkeit und Gleichgültigkeit gleich noch mit oder treibt wie die Brandmaurerbewegung das Spiel der Mächtigen von Propaganda vernebelt gleich selbst massiv mit voran.
Ein weiteres Grundrecht, das seit Jahren unter massivem Beschuss steht, ist das der Pressefreiheit. Dieses ist wie die Meinungsfreiheit im ersten Absatz von Artikel 5 GG geregelt, der im vollen Wortlaut regelt:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Diese Vorgeschichte erscheint wichtig, weil die Angriffe zunächst in der Coronakrise und unter der Brandmaurerbewegung von einer Seite ausgingen, auf der man Regierungskritik von der anderen Seite offensichtlich als nicht legitim erachtete oder sogar, nur weil dies von den Mächtigen einfach so behauptet wurde, jegliche Regierungskritik als rechts einsortierte. Selbst das sollte kein Kriterium sein, wenn es um Sachfragen (!) geht. Wenn jedoch ein Regierungskritiker aus dem „falschen“ Lager aus dem Spiel genommen wurde, wurde dies nicht nur achselzuckend zur Kenntnis genommen. Es wurde sogar begrüßt und noch schlimmer: gefordert und vorangetrieben.
Beispiele dafür gibt es zuhauf. Allein die Bundespressekonferenz (BPK), in der Journalisten den Machthabern Fragen stellen können, weist seit der Coronakrise mit den Journalisten Boris Reitschuster sowie Florian Warweg von den Nachdenkseiten zwei solche bedeutenden Fälle. Vorangetrieben wurden deren Ausschlüsse von „Kollegen“ innerhalb der Bundespressekonferenz wie Tilo Jung ,die nicht zu verstehen scheinen, dass dieser Bumerang auch zurückkehren könnte, was er aktuell bereits tut. Dazu später mehr. Florian Warweg konnte sich zurückklagen und ist nunmehr so ziemlich der Einzige, der in der BPK kritische Fragen stellt.
Es schien aber auch die richtigen zu treffen, als das reichweitenstarke Portal KenFM zunächst von Hackern angegriffen wurde, von der Landesmedienanstalt bedrängt und schließlich vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet wurde. Da wurde ein Aufklärungsportal aus dem Spiel genommen, das allein durch seine Reichweite das Regierungsprogramm im Jahr 2021 beeinträchtigen hätte können, das im faschistischen Moment des Winters 2021/2022 mit der größten systematischen Ausgrenzung seit Bestehen der BRD (euphemistisch 2G-Regeln) kulminierte. Es scheint aber auch kein Problem zu sein, wenn es noch lange nach dem Höhepunkt der Coronakrise ebenso weitergeht. Die Kanalsperrungen bei Youtube haben nicht aufgehört, wie man am Beispiel des Vereins MWGFD e.V. sehen kann, der wichtige Aufklärungs- und Aufarbeitungsarbeit in Bezug auf die Coronakrise leistet. Auch das Online-Portal Multipolar-Magazin leistet wesentliche Aufklärungarbeit und hat die Protokolle des Robert-Koch-Instituts langwierig und kostenträchtig freigeklagt. Nicht durch Zwangsabgaben finanzierte milliardenschwere Propagandaeinrichtungen wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten diese Arbeit (die es in einer Demokratie gar nicht geben dürfte, weil Behördenhandeln transparent wäre), nicht milliardenschwere Konzernmedien, sondern kleine Magazine, freie Journalisten und Blogger. Das stört natürlich, sobald es Wirkung entfaltet und dann werden zunächst Steine in den Weg gelegt bis die ganz schweren Geschütze ausgepackt werden, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Das Magazin Compact wurde vom Innenministerium gleich komplett verboten, was letztendlich vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht standhielt. Aber so einen Rechtsstreit muss man erst einmal finanzieren und auch zeitlich durchstehen können. Derartiges passiert auch noch öffentlichwirksam, um die Verteidiger der Grundrechte zu disziplinieren und deren Gegner zu beglücken und in ihrem antidemokratischen Treiben zu bestärken. Als der Einsatztrupp beim Herausgeber des Compact-Magazins in aller Herrgottsfrüh an der Tür klingelte, um ihm die Büroräume auszuräumen und sämtliches Arbeitsmaterial zu beschlagnahmen, war praktischerweise ein Propagandateam anwesend, das Jürgen Elsässer im Bademantel ablichtete. Der Bademantel ist seither unter Regierungskritikern ein Symbol. Wer seine Grundrechte ausübt, sollte einen Bademantel bereit legen und die Wohnung aufräumen. Vor und nach dem Besuch.
Mittlerweile wurden die Angriffe auch auf nGOs ausgelagert, wobei das „n“ konsequent klein zu schreiben ist, da sie faktisch die Aufgaben der Machtstrukturen übernehmen. Jüngstes Beispiel ist die Absage einer Bootsfahrt durch den Kontrafunk, nachdem eine nGO unserer Demokratie mit faschistoiden Methoden auf die Schifffahrtsgesellschaft „eingewirkt“ hat. Derlei Beispiele gibt es aus nahezu jeder Stadt in Deutschland. Reihenweise müssen Veranstaltungen abgesagt werden, weil geschichtsvergessene Bürger Meinungsfreiheit und deren Bedeutung für eine Demokratie weder kapieren noch aushalten.
Um das Narrativ wieder einzufangen und die Masse weiter auf Linie zu halten, gibt es die sogenannten „Faktenchecker“, die die bereits enthüllte Realität durch allerlei Tricks und mit ungeheurer Reichweite vernebeln. Es sind reine Propagandawerkzeuge und das Perfide an all diesem fein aufeinander abgestimmten Werkzeugkasten ist, dass diejenigen, die von ihm angegriffen werden oder unter ihm zu leiden haben, weil er ihnen ihre Grundrechte und die Demokratie nimmt, unter der Drohung der Zwangsvollstreckung bis hin zum Gefängnisaufenthalt auch noch selbst bezahlen müssen. Da dies alles nicht mehr reicht, werden nun auf europäischer Ebene die wirklich scharfen Schwerter geschliffen. Mit massiver Zensur muss schon sehr zeitnah und selbst für Coronaerfahrungen neuem Ausmaß gerechnet werden.
Grund- und Menschenrechte haben nur dann einen Wert, wenn sie für alle gelten, sonst gelten sie für niemanden. In der Coronakrise redete man mit dieser Erkenntnis gegen eine Wand. Spätestens seit dem Vernichtungsfeldzug Israels im Gazastreifen scheint sich aber etwas zu drehen. Auf einmal sehen sich die ehemaligen Kritiker und Unterstützer der Regierungslinie auf der anderen Seite wieder. Und es trifft Bürger, die vielleicht vorher nicht mit so etwas gerechnet hatten. Mussten die Bürgerrechtler der Coronazeit seit Jahren fast täglich mit Hausdurchsuchungen rechnen, trifft es nun auch Bürger, die scheinbar einem anderen Lager zuzuordnen sind.
Ebenso trifft dies auf die Pressefreiheit zu. So schreibt der Journalist Fabian Goldmann am 5. Juli 2025 auf X: Die rechte Pro-#Israel-Aktivistin Karoline Preisler verklagt mich wegen eines Tweets – und greift damit direkt die Pressefreiheit an. Das finanzielle Risiko ist enorm. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mich mit einer Spende unterstützen könntet.“ Durch derlei Klagen können freie Journalisten und kleine Medienportale in die Knie gezwungen werden. Bisweilen werden Klagen genau zu einem solchen Zweck eingesetzt (SLAPP).
Der aktuellste Fall des Angriffs auf die Pressefreiheit findet unter dem Deckmantel der Russlandsanktionen statt. Nach dem aktuellsten (selbstzerstörerischen) Sanktionspaket der EU gegen Russland wurde bekannt, dass die Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper sanktioniert wurden. Es ist bei Strafandrohung verboten, sie in irgendeiner Form auch nur finanziell zu unterstützen. Alina Lipp betreibt einen Telegramkanal, Thomas Röper den reichweitenstarken Blog „Anti-Spiegel“ und schreibt Bücher. Beide ermöglichten deutschen Bürgern die Wahrnehmung der russischen Perspektive. Genau dies scheint jedoch nicht gewollt zu sein, weil man auf den großen Krieg mit Russland aus ist und dazu ein totalitäres System benötigt, bei dem abweichende Perspektiven ein Störgefühl in der Bevölkerung auslösen könnten. Damit trafen die Sanktionen zwei deutsche Staatsbürger und Journalisten, ohne dass dies ein großes Störgefühl bei den Bürgern dieses Landes oder bei der Mehrheit der Journalisten ausgelöst hätte. Bereits am 1. März 2022 wurden die Sender von Russia Today und SputnikNews von der EU verboten.
Nun wurde bekannt, dass es mit dem Journalisten Hüseyin Doğru einen weiteren deutschen Journalisten getroffen hat, der unter dem Vorwand der Russlandsanktionen gestraft wurde. Dies traf nicht nur ihn, sondern auch seine Ehefrau, die mit Zwillingen im 7. Monat schwanger ist. Der Familie wurden nicht nur die Konten gesperrt. Auch die Krankenversicherung kündigte und verwehrte somit der Frau und den ungeborenen Kindern den lebenswichtigen Zugang zur medizinischen Versorgung.
Der Journalist Florian Warweg (Nachdenkseiten) schrieb dazu auf X und verlinkte ein Video mit seinen Fragen in der Bundespressekonferenz:
„@AuswaertigesAmt als Sturmspitze im Kampf gegen unliebsame Journalisten und deren Berichterstattung
Ende Mai hatte die EU, initiiert von der #Bundesregierung, den Chefredakteur @hussedogru des Portals @redstreamnet mit Verweis auf dessen Berichterstattung zu Pro Palästina-Protesten in Deutschland vollumfänglich sanktioniert, unter anderem mit Aus- und Einreiseverbot, sowie Kontensperrung. In Folge der Sanktionen stellte ab Juli auch die Krankenkasse die Leistungen für seine Ehefrau, die sich im 7. Monat einer Risikoschwangerschaft befindet, ein.
Auf der aktuellen #BPK ging das AA erneut proaktiv mit bisher unbelegten Behauptungen gegen das Medium und den Chefredakteur vor.
Ich wollte vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die EU so massiv in die Grundrechte eines 🇩🇪 Staatsbürgers und Journalisten eingreifen kann. Die Antworten des AA und auch die (Nicht-)Reaktion der anwesenden Kollegen bezeugen wohl einen neuen Tiefpunkt in der Geschichte der BPK…“
Die Bundesregierung ist wohl der Ansicht, dass man die freie Presse disziplinieren kann, indem man der Ehefrau eines kritischen Journalisten, die sich mit Zwillingen im 7. Monat einer Risikoschwangerschaft befindet, die ärztliche Versorgung entzieht.
Gegen diese lebensbedrohliche Sippenhaft könne er sich ja juristisch zur Wehr setzen. So menschenverachtend wird dort – von uns allen und auch von den Betroffenen fürstlich Bezahlten – dahergeredet.
Weitere Nachfragen waren Florian Warweg nicht möglich, weil alle anderen Journalisten im Raum kein Interesse an ihrem künftigen Schicksal haben, das sie – sofern sie nicht selbst die Seiten wechseln oder sich als Propagandisten bereits dort befinden – ereilen wird, weil sie das Schicksal ihres Kollegen einen feuchten Kehricht zu interessieren scheint.
Soweit sind wir mittlerweile schon gekommen. Arg viel fehlt nicht mehr, bis die Dystopie vollendet ist. Mit welchem Recht zeigt man eigentlich auf Russland oder Ungarn und wie blind sind Brandmaurer eigentlich für die wirkliche Gefahr?
Unter diesem Link findet sich ein X-Thread mit den lesenswerten Ausführungen des Betroffenen selbst. Der Artikel von Florian Warweg zu diesem Vorgang ist hier zu finden. Weitere Informationen und Perspektiven bietet diese Diskussionsrunde zu den aktuellen Angriffen auf die Pressefreiheit bei der Jungen Welt mit Vertretern verschiedener Medien.
Was auffällt: Erneut trifft es einen deutschen Staatsbürger und wieder bleibt der Aufschrei unter den Journalisten weitgehend aus. Erstaunlich ist jedoch, dass dies nicht nur die Leitmedien betrifft, sondern auch das Echo bei den neuen Medien viel zu zurückhaltend ist. Es muss zum Abschluss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden:
Grund- und Menschenrechte haben nur dann einen Wert, wenn sie für alle gelten, sonst gelten sie bald für niemanden mehr. Ohne die Pluralität in der Berichterstattung, gibt es nur noch den Einheitsbrei der Propaganda auch in den Köpfen, die die NATO unter dem Begriff kognitive Kriegsführung als neues Kriegsgebiet auserkoren hat.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand meine Arbeit honoriert. Nachfolgend oder unter diesem Link finden sich ein paar Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung:
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Vielen Dank!