Die Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil hat ein Dokument erstellt mit aktuellen und präzisierenden Informationen zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften, das ich mit ihrer Erlaubnis hier als Blogbeitrag veröffentliche. Es steht zwar nach den bisherigen Erfahrungen zu befürchten, dass es gerade in Deutschland kaum Aussichten haben dürfte, diesbezüglich noch auf Rationalität zu hoffen. Allerdings sind diese Änderungen der IGV von derart großer Bedeutung im Hinblick auf die Grundrechte und die Souveränität, dass jede Chance genutzt werden sollte, hierüber aufzuklären und damit am Besten bei denen zu beginnen, die darüber entscheiden sollen. Ein Anschreiben an seine Bundestags- und Landtagsabgeordneten kostet weniger Zeit als zu einer Demo nach Berlin zu fahren. Man kann aber natürlich auch beides machen bei dieser Bedeutung. Nachfolgend das Dokument und am Ende noch ein Redebeitrag der Autorin auf einer Demo am 18. Mai 2025 in Elztal.
Die IGV-Änderungen der WHO – präzisierende Informationen zur Situation in Deutschland
Dr. Beate Sibylle Pfeil
Die am 1.6.2024 durch die Weltgesundheitsversammlung verabschiedeten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) treten für ALLE IGV-Vertragsstaaten automatisch völkerrechtlich in Kraft die diesen Änderungen nicht bis 19.7.2025 widersprochen haben. Vom völkerrechtlichen Inkrafttreten zu unterscheiden ist das innerstaatliche Inkrafttreten, das sich in jedem Staat nach der jeweiligen Verfassungslage bestimmt.
Nebenbei: Gesichert widersprochen haben die Austrittsländer USA und Argentinien sowie Israel und Italien. Österreich hat „rechtswahrend“ widersprochen, um noch die Zustimmung von Nationalrat und Bundesrat einzuholen. Falls diese zustimmen, ist der Widerspruch hinfällig. Für vier Staaten, darunter die Slowakei, gelten längere Widerspruchsfristen (bis 19.3.2026), die SK hat Widerspruch angekündigt.
Deutschland bzw. die deutsche Bundesregierung hat den IGV-Änderungen bekanntlich nicht widersprochen und ist damit völkerrechtlich eigentlich zur deren innerstaatlicher Inkraftsetzung verpflichtet. Aber: Das innerstaatliche Inkrafttreten der neuen IGV hängt davon ab, ob Bundestag und Bundesrat ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen beschließen. Die Regierung hat am 16.7.2025 einen Entwurf für ein solches Zustimmungsgesetz verabschiedet. Dieser Entwurf wird nach Ende der Parlamentsferien, also irgendwann ab dem 8.9.25, zur Abstimmung gestellt. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, treten die IGV-Änderungen in Deutschland in Kraft.
1. Das Problem: Die WHO selbst ist zu fast 85% von freiwilligen, meist zweckgebundenen Spenden abhängig, die zum größten Teil von (Pharma-)Firmen oder aber von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, Stiftungen, Banken und Instituten, die sämtlich über Verbindungen zur Pharmabranche verfügen. Hieraus ergeben sich massive Interessenkonflikte. Hinzu kommt das nachweislich hochgradig intransparente Handeln der WHO, v.a. auch dann, wenn der Generaldirektor Gesundheitliche Notlagen Internationaler Tragweite (engl. PHEIC, IGV 2005) ausruft und darauf beruhende freiheitseinschränkende „Empfehlungen“ ausspricht, die u.a. auch Impfplichten umfassen können. Der WHO- Generaldirektor ist dabei mit überbordenden Machtbefugnissen ausgestattet: Er unterliegt keinerlei unabhängiger Kontrollinstanz, der Willkür sind somit Tür und Tor geöffnet!
2. Aber: Es gibt keinen Automatismus, der Deutschland dazu zwingen würde, die weiterhin unverbindlichen Empfehlungen der WHO einfach ungeprüft umzusetzen! Im Gegenteil, aus rechtlicher Sicht bleibt die Souveränität Deutschlands auch hier. Ganz allgemein gilt ohnehin, dass die IGV und ihre Änderungen im Rang unter dem Grundgesetz stehen (vgl. Art. 59.2 GG), sie sind an diesem zu messen, insbesondere sind bzw. wären die Grundrechte zu wahren.
3. Konkret bedeutet das: Deutschland wäre bereits ab 2020 verpflichtet gewesen, die von der WHO kommenden „Empfehlungen“ unabhängig und selbständig auf Verhältnismäßigkeit und dabei inbesondere auf ihre wissenschaftliche Evidenz hin zu überprüfen, um zu verhindern, dass aus Grundrechtseinschränkungen (die z.B. im Interesse anderer Grundrechte/der Grundrechte anderer legitim sein können) Grundrechtsverletzungen werden (die eindeutig nicht legitim und legal bzw. GG-konform sind).
Artikel 2 des Regierungsentwurfs für ein IGV-Zustimmungsgesetz vom 16.7.2025 legt offen, dass sich die Regierung darüber bewusst ist, dass auch die neuen IGV zu Grundrechtseinschränkungen führen können. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass Deutschland – oder gar eine dazu angeblich ermächtigte WHO – Grundrechte verletzen darf!
4. Genau solche Grundrechtsverletzungen hat Deutschland aber in der Praxis – durch seine Organe – massenweise begangen: Aus den RKI-Protokollen geht klar hervor, dass in der „Ära Corona“ weder die Evidenz noch die Verhältnismäßigkeit der von der WHO bzw. Generaldirektor Tedros empfohlenen Maßnahmen tatsächlich geprüft wurden. So gut wie alle Maßnahmen wurden also evidenzfrei bzw. wider besseres Wissen erlassen.
Durch die nahezu automatische und quasi „evidenzfreie“ Umsetzung der vom WHO- Generaldirektor „empfohlenen“ Maßnahmen hat Deutschland (wie fast alle Staaten) faktisch auf Souveränität bzw. souveräne Entscheidungen verzichtet – und das ist Grundgesetz- widrig! Diesen Punkt würden wir übergehen, wenn wir vereinfachend, verkürzend und letztlich fälschlich behaupten, die WHO bzw. die IGV würden Souveränität aushebeln.
5. Mit den neuen IGV könnten a) über die zusätzliche „Pandemische Notlage“ (neben den PHEICs) Notstände noch schneller ausgerufen und freiheitseinschränkende Maßnahmen entsprechend noch schneller „empfohlen“ werden. b) Der neu zu errichtende „medizinisch pharmazeutische Komplex“ (die Verpflichtung der Staaten zur Förderung von Forschung und Entwicklung, Produktion, Verteilung und Finanzierung „relevanter Gesundheitsprodukte“, in der Praxis v.a. auch der gefährlichen modRNA-Substanzen) bedroht die elementaren Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit. c) Die Verpflichtung zur Bekämpfung von „Fehl- und Desinformation“ gefährdet darüber hinaus u.a. die Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit und die Freiheit der Medien – und damit Grundrechte, die für den demokratischen Rechtsstaat von elementarer Bedeutung sind. d) Schließlich erhöht die WHO durch die neuen IGV den faktischen und indirekt rechtlichen Umsetzungsdruck auf ihre Vertragsstaaten, z.B. durch die Verpflichtung zur Einrichtung nationaler IGV-Behörden, zur Erweiterung ihrer WHO-bezogenen behördlichen Kernkapazitäten oder durch die Einrichtung eines finanziellen Umsetzungsmechanismus. Fazit: Die Problematik unter 1. potenziert sich.
6. Gerade vor dem Hintergrund der gefährlichen neuen IGV bleibt es umso mehr dabei:
Deutschland muss dem von der WHO ausgehenden politischen, faktischen und indirekt- rechtlichen Druck insoweit standhalten, als es seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte nicht einfach auf die WHO abschieben darf! Ein entsprechender Automatismus ist unzulässig! Die deutschen Staatsorgane sind und bleiben eigenverantwortlich dazu verpflichtet, von der WHO „empfohlene“ freiheitseinschränkende Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen, stark vereinfacht bedeutet dies, sie müssen deren Effektivität validieren und eine Nutzen-Risikoabwägung treffen.Hier müssen und dürfen wir richtigerweise ansetzen. Falsche Argumente liefern unseren Staatsorganen dagegen nur Steilvorlagen für deren Nichtbeachtung. Es geht darum, die aus dem Grundgesetz sich ergebenden Chancen und Möglichkeiten langfristig effizient und rechtlich fundiert zu nutzen. Es braucht viel Geduld, aber jeder Schritt in diese Richtung zählt!
FAZIT: Die WHO bzw. die IGV bieten keinerlei Gewähr für Transparenz, Unabhängigkeit und evidenzbasierte Entscheidungen (1.). Trotzdem und unter Verstoß gegen das GG (2., 3.) ist Deutschland bereits in der Vergangenheit den „Empfehlungen“ des Generaldirektors nahezu ungeprüft gefolgt (4.). Dieses Problem potenziert sich durch die 2024 geänderten IGV (5.)
Das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen von 2024 ist daher ABZULEHNEN! Es gilt, die Bundestags- und Bundesratsdelegierten davon zu überzeugen.
Hier noch die hörenswerte Rede von Dr. Beate Sibylle Pfeil.
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Nachfolgend noch das Dokument von Dr. Beate Sibylle Pfeil als PDF zum Teilen: