Das Verwaltungsgericht München hat meinen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München zum Wasserverbrauch am 29. Juli 2026 abgelehnt. Die Ausführungen von Exekutive und Judikative sollten nachdenklich stimmen.
Die Entscheidung umfasst 27 Seiten. Diese befassen sich aber nicht mit dem Wesentlichen. Nach eigenem Bekunden der Landeshauptstadt München hatte sich der Wasserverbrauch unmittelbar nach Erlass der Allgemeinverfügung wieder normalisiert, was die Stadt auf den Erlass selbiger zurückführt. Das ist ein schlechter Scherz. Mit Erlass der Allgemeinverfügung wurde es kalt und es regnete jeden Tag. Es gab keinen Notstand. Gleichwohl wurde ein solcher mittels Allgemeinverfügung durch die Exekutive fingiert und wird von der Judikative gehalten. Das ist leider bekannt aus der Coronakrise. Das ist der Kern und nicht die seitenlangen Abfassungen zu Rechtsgrundlagen, die das irgendwie hergeben sollen.
Die Landeshauptstadt München hat ganz offensichtlich versucht, das Gericht mit untauglichen Angaben zu verwirren. Darüber hinaus wurde offensichtlich bewusst mit Angst gearbeitet, um bei den Münchner Bürgern Folgebereitschaft herzustellen. Damit lag der gesamten Allgemeinverfügung sehr offensichtlich keine sachliche Abwägung zu Grunde. Sie war und ist rein interessengeleitet.
Die Landeshauptstadt München hat mit Durchschnittswerten und Verbrauchswerten hantiert, ohne die Leistungsfähigkeit des gesamten Wassersystems einzubeziehen. Dies wäre jedoch Voraussetzung, um beurteilen zu können, ob überhaupt der Erlass einer Allgemeinverfügung erforderlich war. Die Journalistin Janina Lionello hatte dies bereits Tage vor der Stellungnahme der Landeshauptstadt München zu meinem Antrag detailliert herausgearbeitet und im Artikel „München verweigert Zahlen zur Wasser-Verordnung mit Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ am 23. Juli 2026 auf dem Portal Nius veröffentlicht. Darin heißt es: „Ob diese Begründung trägt, lässt sich anhand der bislang veröffentlichten Daten allerdings kaum überprüfen, die entscheidenden Vergleichswerte fehlen.“ Dies galt mithin auch für den Schriftsatz der Landeshauptstadt München.
Die Stadt führte sodann aus, dass die Netzeinspeisung vom langjährigen Mittel von 300-310 Millionen Liter pro Tag auf über 320 Millionen Liter im ersten Halbjahr 2026 angestiegen sei. Warum dies der Fall ist, wird nicht begründet. Ende Juni 2026 sollen die Verbrauchsspitzen an einzelnen Tage bei über 400 Millionen Litern pro Tag gelegen haben. Welche Verbrauchsspitzen es in früheren Jahren gegeben hat und ob dies ein ungewöhnlich hoher Wert ist, wurde hingegen nicht ausgeführt, obwohl dies Voraussetzung wäre. Die Abweichung von 310 Millionen Liter (normaler Durschnittswert) zu 320 Millionen Liter (angeblicher Notstand) ist eher marginal. Gründe für die Erhöhung des Verbrauchs wurden nicht benannt. Diese könnten auch im ständigen Zuzug nach München und in der Ansiedlung von AI-Unternehmen zu finden sein. Ob es hierzu Daten gibt und eine Abwägung stattfand, ist nicht bekannt. Nach allen einschlägigen Erfahrungen dürfte das aber eher nicht der Fall sein.
Der Wasserverbrauch sei seit dem Erlass der Allgemeinverfügung zurückgegangen, was darauf hindeute, dass die Allgemeinverfügung wirksam sei. Wenn man es nicht bereits aus der Coronakrise hinlänglich bekannt wäre, könnte man ob dieser Dreistigkeit nur den Kopf schütteln. Für alle anderen war diese Argumentation erwartbar. Und (selbst) wenn es keine Evidenz gibt, heißt das nicht, dass etwas nicht wirkt, würde die „Wissenschaftsjournalistin des Jahres“, Christina Berndt von der SZ, vielleicht wie nach dem Evaluierungsbericht zu den evidenzlosen Coronamaßnahmen behaupten. Die Realität sah hingegen so aus: Mit Erlass der Allgemeinverfügung fielen die Temperaturen und es regnete täglich. Im Regen kamen wohl eher wenige auf die Idee, ihren Garten zu bewässern oder sich bei 10 Grad im Pool aufzuhalten. Diese Schlussfolgerung ohne jede Evaluierung und ohne jede Evidenz entgegen dem, was jeder erleben und spüren konnte, einfach so in einem Schriftsatz zu behaupten, ist schon ein starkes Stück, zeigt aber die Nonchalance, die sich die Exekutive mittlerweile in Bezug auf Grundrechte angewöhnt zu haben scheint. Das hat feudalen Charakter.
Ebenso befremdlich war die Behauptung der Stadt, es würde zu viel Wasser verdunsten, wenn mit einer Zeit argumentiert wird, in der in München die Temperaturen im Wesentlichen zwischen 10 Grad und 24 Grad lagen. Hier wird einfach willkürlich argumentiert ohne die Realität miteinzubeziehen. Statt anzuerkennen, dass unter diesen Bedingungen die Voraussetzungen für die Allgemeinverfügung überhaupt nicht vorlagen, wird evidenzlos behauptet, dass durch geringere Verdunstung weniger Wasser entnommen wurde.
All diese bloßen Behauptungen, für die keinerlei Nachweis erbracht wurden, muss man zurückweisen. Bei einem Eingriff in Grundrechte darf nicht mit Gefühlen argumentiert werden. Es muss eine Prüfung nach Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit erfolgen, die sich auf einen belastbaren Sachverhalt stützen muss. Dies ist hier offensichtlich nicht erfolgt.
Es findet auch sonst keine Abwägung statt. In München sollen weitere Flächen versiegelt werden. Der ständige Zuzug nach München scheint kein Problem darzustellen, obwohl man diesen nicht haben müsste und nach eigenen Angaben schon nicht genug Wasser für die aktuelle Bevölkerung hat. Im Gegenteil wird nahezu um Zuzug geworben, auf der einen Seite habe man Platz, auf der anderen Seite will man in München ressourcenintensive Industrien wie Rüstung und KI. In den Konzernzentralen und Großkanzleien Münchens dürfte das beim Blick auf den plätschernden Brunnen im Patio eher ein hämisches Lächeln hervorrufen.
Zudem schafft man Fluchtursachen unter einer von olivgrünen geführten Regierung Fluchtursachen im Nahen Osten durch die Unterstützung der völkerrechtswidrigen Kriege der USA und Israels sowie durch die blinde Unterstützung der ukrainischen Oligarchen und Nazis trotz der für die Menschen in der Ukraine verheerenden Folgen. Den Versuch des Ausgleichs, der Neutralität und der Bemühung um Frieden habe ich nicht 1 Mal wahrgenommen, Eskalation hingegen sehr wohl. Gleichzeitig behauptet man, die Allgemeinverfügung sei ein geringerer Eingriff in die Rechte von hunderttausenden Münchner Bürgern als das stetige, ressourcenverschlingende Wachstum der Stadt? Das alles passt nicht zusammen, schon gar nicht bei dem hierfür zuständigen Klimareferat. Es zeigt, wo die Prioritäten liegen. Sie liegen nicht bei den Bürgern und deren Grundrechten, die als Abwehrrechte ausgestaltet sind. Schließlich: Welche Maßnahmen die Stadt selbst innerhalb der Verwaltung trifft, um Wasser einzusparen, außer der öffentlichkeitswirksamen Abdeckung von Brunnen, und wie deren Wirkung in der Abwägung zu den Grundrechten der Bürger ausfiele, wird nicht dargelegt.
Besonders deutlich wird der Charakter einer Feudalherrschaft mit den Ausführungen der Landeshauptstadt München zu „Rechtsgrundlage und Bußgeldandrohung“. Die volle Wirkung wurde entfaltet durch die öffentlichkeitswirksame Bußgeldandrohung von € 50.000, die nach eigenem Bekunden der Antragsgegnerin erfolgen musste, weil die Bürger nicht brav waren und sich nicht an den Appell gehalten haben. Die Antragsgegnerin geriert sich hier als Erziehungsberechtigte der Bürger, die sie bestraft, wenn sie nicht folgsam sind. Eine solche Rolle steht den Münchner Herrschern nicht zu. Dieses Denken ist im Lichte der Grundrechtsdogmatik als äußerst befremdlich und bedenklich zu werten. Lapidar fällt dann der Satz, es habe sich hierbei nicht um einen Regelungsgehalt der Allgemeinverfügung gehandelt, sondern um einen bloßen Hinweis. Das wäre ja auch noch schöner. Der Hinweis lautete wörtlich:
„Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden (§ 103 Abs. 1, 2 WHG bzw. Art. 97 Abs. 2 Nr. 2d), 58 Abs. 1 Satz 2 BayWG i.V.m. § 100 Abs. 1 WHG).“
Eine solche Klage kostet Geld. Ich mache das gerne und arbeite im Wesentlichen auch bei meinen journalistischen Formaten ehrenamtlich, weil ich nichts unversucht lassen möchte. Gleichwohl wäre ich dankbar, wenn ich nicht zusätzlich auf Kosten sitzen bleiben müsste. Wer also meine Arbeit finanziell unterstützen möchte, findet unter diesem Link ein paar Möglichkeiten zur Auswahl. Vielen Dank!
Welche Wirkung dieser Hinweis entfalten würde, darf als einkalkuliert betrachtet werden, gerade um das Ziel zu erreichen, Folgebereitschaft bei den Bürgern herzustellen, ohne dass dafür eine belastbare Abwägung erfolgte und ohne Einbezug des Wetters. Man stellte dies auch nicht richtig, als genau hierüber breit medial berichtet wurde. Man wollte die Wirkung, vielleicht weil die tatsächlichen Voraussetzungen zum Erlass der Allgemeinverfügung sichtbar nicht vorlagen. Mit Angst regiert es sich nun einmal am Besten. Diese Lektion haben sie aus der Coronakrise gelernt, in der die irrationale Angst vor dem Ersticken geschürt und mit Angst vor existenzvernichtenden Strafen und Ausschluss aus der Gemeinschaft Folgebereitschaft hergestellt wurde. Nun ist es halt die Angst vor dem Verdursten kombiniert mit existenzbedrohlichen Bußgeldern, wenn man seine Nahrungsmittel selbst anbauen will. Selbstversorgung scheint dem Klimareferat eher nachrangig zu sein.
Die gesamte Wahrnehmung von Grundrechten ist mittlerweile komplett verschoben – nicht nur bei den Feudalherren, die immer schon versuchen, über Jahrhunderte ertrotzte Grundrechte wieder einzuhegen. Auch bei einem großen Teil der Bürger besteht überhaupt kein Gespür für die Bedeutung der Grundrechte. Wenn diese einmal weg sind, dann sind sie weg und wenn sie nicht universell gelten, dann gelten sie bald für gar niemanden mehr. Deshalb ist es verheerend, zu sagen, man könnte doch mal zwei Wochen Wasser sparen. Ich tue das und verschwende kein Wasser. Wasser ist für mich ein sehr hohes Gut. Wenn ich in der Vergangenheit gefragt wurde, was für mich Luxus sei, habe ich oft geantwortet, unter der Dusche stehen und das Wasser auch noch trinken zu können. Das rief meist eher ein eher irritiertes Lächeln beim Gegenüber hervor. Doch darum geht es nicht! Es geht darum, dass man die Einschränkung der Grundrechte nicht mit irgendwelchen Behauptungen hinnehmen sollte, sonst sind sie weg und nicht einmal ein Bundesverfassungsgericht wird sie einem unter einem Vorsitzenden gewähren, der in der Coronakrise geäußert hatte, dass die Grundrechte zwar noch gelten, aber anders als vor Corona. Zu solch einer Aussage hat er überhaupt keine Kompetenz und deshalb entzog er sich und dem Gericht damit auch weiter die Legitimität. Wenn man sich auf die Argumentation zum Wassersparen einlässt, ist man an dem Punkt: „Man wird ja wohl mal zwei Wochen daheim bleiben können. Man wird sich ja wohl in der U-Bahn mal eine Maske aufsetzen können.“ Diese Haltung führte schließlich bis in die faschistische Phase im Winter 21/22 und zum Bruch des Nürnberger Kodex! Deshalb darf es bei einem derartigen Umgang mit Grundrechten kein Nachgeben geben. Das muss die Erfahung aus der Coronakrise sein. Es kommt auf die Haltung zu Grundrechten an. Auch wenn man es als nicht so schlimm empfinden mag, mal zwei Wochen untertags nicht zu gießen.
Wir leben nun nach der Coronakrise wohl gefestigt in einem Zustand, in dem der Notstand durch die Exekutive ausgerufen werden darf, ohne dass ein solcher nach eigenem Bekunden besteht (der Wasserverbrauch war wieder normal). Die Judikative stützt dies, statt es kritisch zu überprüfen. Die Legislative wird nachziehen, wo es Bedarf gibt, um Macht zu zementieren. Bereits in der Coronakrise war die Stadt München Vor-Reiter darin, die Grundrechte ohne Notlage durch Verwaltungsakte einzuschränken, was bis zum Verbort von Versammlungen reichte – einem die Demokratie überhaupt erst konstituierenden Grundrecht. Es geht den Verantwortlichen offensichtlich nicht um Demokratie und schon gar nicht geht es um Grundrechte. Damit ist der Willkürherrschaft – wie in der Coronakrise – Tür und Tor geöffnet.
Wer meine Arbeit finanziell unterstützen möchte, findet unter diesem Link ein paar Möglichkeiten zur Auswahl. Vielen Dank!
(Titelbild: Kombination aus Bildschirmfoto TZ (Symbol der Wasserkrise) mit dem Symbol der Coronakrise)
