Die Forderung nach Aufarbeitung des faschistoiden Moments von vor 3 Jahren findet selbst Monate nach Veröffentlichung der #RKIFiles noch kein Gehör. Wir sind daher noch meilenweit davon entfernt, zu verhindern, dass dies alles erneut und noch schlimmer wiederkehrt. Wir haben noch immer Gesetze, die es ermöglichen, unsere Grundrechte mit einem Federstrich auszuhebeln und dies noch gravierender, als wir es erleben mussten. So normiert § 20 Absatz 6 Satz 1 IfSG:
„Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“
Lauterbach, der seine Behörden anwies nichts zum Schutz der Bevölkerung zu tun, könnte also höchstpersönlich durch bloße Verordnung eine Impfpflicht erlassen. “Moment! Aber was ist mit dem Bundesrat?” – mag man sich fragen. Die Lösung steht nur wenige Worte weiter. Der Absatz hat noch einen Satz 3, der auf § 15 Absatz 2 IfSG verweist, der hier entsprechend gilt und wie folgt lautet:
„In dringenden Fällen kann zum Schutz der Bevölkerung die Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden.“
Wir wissen ja, wie dringend sie es vor 3 Jahren hatten mir ihrer Impfpflicht, als die große Desinformation über die Pandemie der Ungeimpften Millionen Bürgern, das Leben zur Hölle machte. Ein autoritärer Landesfürst überbot den anderen mit der Verachtung der Grundrechte. Daher ist der Irrsinn hier auch noch nicht zu Ende. Denn es lohnt sich, immer auch den nächsten Absatz zu lesen. Absatz 7 lautet wie folgt:
„Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt.“
Die Gesundheitsdiktatur ist nur so weit entfernt, wie Lauterbach braucht, um das Wort „nebenwirkungsfrei“ auszusprechen, falls ihn nicht vorher ein Ministerpräsident überholt. Wir leben in einer Bananenrepublik und die Mehrheit denkt, es wäre eine liberale Demokratie, die von rechts bedroht wird.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags sah in einer Impfpflicht durch Verordnung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Aber mal im Ernst: In der damaligen Situation haben diese Bedenken niemanden interessiert und wenn sich der Wind durch die Massen auf den Straßen nicht spürbar gedreht hätte, wüsste ich einen Ministerpräsidenten, der – wie bei allen Maßnahmen – vorgeprescht wäre, um sich als autoritärer Herrscher in der Gunst der Mehrheitsgesellschaft zu sonnen.
All diese Normen und Gesetze, die in der Lage sind, unsere Grundrechte mit einem Federstrich auszuhebeln, müssen weg. Gerade, wenn man als Brandmaurer das vordringliche Problem in einer Machtübernahme der AfD sieht. Aber so weit scheint kaum ein Brandmaurer zu denken. Und der Mehrheitsgesellschaft ist das eh alles egal.
Wenn Sie meine Arbeit unterstützen wollen, freue ich mich über eine Schenkung.