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Wie ist das Grundrechtsverständnis künftiger Juristen?

Auf dem AfA-Symposium in Fahrenbach vom 7.-9. März 2025 hatte mich Beate Sibylle Pfeil gefragt, was wohl künftige Juristengenerationen nach den Erfahrungen der letzten Jahre für ein Grundrechtsverständnis haben werden. Ich erwiderte darauf, dass ich dabei größte Bedenken hätte und dachte dabei an den folgenden Tweet, den der Juraprofessor Stefan Huster und auch einige der anderen genannten kommentiert haben.

Wir haben in der Coronapolitik erlebt, wie Grundrechte von Abwehrrechten gegen einen übergriffigen Staat derart umfunktioniert wurden, dass sie faktisch einen Anspruch gegenüber dem Staat auf individuellen Ansteckungsschutz begründen sollen und somit in ihr komplettes Gegenteil verkehrt wurden. Das alles machten Gerichte mit und tun dies bis heute auf einer dazu noch nie gültigen und seit Jahren tausendfach widerlegten Sachverhaltsdarstellung. Die Realität, die Gerichte mit Coronabezug entscheiden, gibt es schlichtweg nicht. Sie manifestierte sich nur durch Propaganda und reichweitenstarke Unterstützer in den Köpfen der Menschen, konnte aber in der wirklichen Welt nie beobachtet werden.

Nicht umsonst hatten wir vor Corona eine Grundrechtssystematik, die Eingriffe in die Grundrechte daran messen musste, ob diese geeignet, erforderlich und angemessen sind. Erst Letzteres ist die Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinn), von der immer wieder die Rede ist. Die gesamte Verhältnismäßigkeitsprüfung scheitert jedoch schon an den ersten beiden Prüfungspunkten: Die Maßnahmen waren weder geeignet noch erforderlich, um die Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Sie wurden jedoch genau damit gerechtfertigt und werden es auf dieser faktenwidrigen Grundlage bis heute und dies auch von prominenter Seite, wie in dem Tweet von mir zitiert. Argumenten ist er nicht zugänglich.

Ich wurde natürlich für meine Unverfrorenheit von Stefan Huster blockiert. Er blockiert andere Ansichten und erstellt sich damit seine eigene Blase, in der er möglichst ohne Widerspruch seine Sicht auf die Dinge verbreiten kann, auch wenn sie noch so haltlos ist. Ein paar Beispiele von Journalisten der Welt bzw. NIUS.

Solch ein Block kann auch auf inhaltlich berechtigte Nachfragen erfolgen. So beispielsweise, wenn er sein sehr eigenes Rechtsverständnis öffentlich zur Schau stellt.

Stefan Huster ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Zudem war er Vorsitzender des Sachverständigenausschusses zur Evaluation der Pandemiepolitik. Die Maßnahmen scheint er allesamt für verhältnismäßig gehalten zu haben, auch wenn sich bis heute keine Wirksamkeit nachweisen lässt und im Gegenteil den Maßnahmen unter anderem verheerende gesundheitliche Auswirkungen bescheinigt werden müssen. Einem Kommentator, der fragte, warum Menschen monatelang unter 2G vom Einzelhandel ausgeschlossen waren, antwortete er, dass sie sich ja impfen lassen hätten können.

Das war im Sommer 2023, nachdem bereits 2 Jahre bekannt war (und niemals behauptet hätte werden dürfen!), dass die genetische Impfung weder die Ansteckung noch die Weitergabe des Virus verhindert und somit die Grundlage für 2G niemals bestand. Nachdem längst bekannt war, dass sie ein experimentelles Verfahren mit erheblichen Nebenwirkungen ist, nicht an der Einstichstelle verbleibt (was ebenfalls niemals hätte behauptet werden dürfen!), nicht nach kurzer Zeit abgebaut ist (ebenfalls nicht!), sondern monatelang Spike-Proteine produzieren kann. Lange nachdem bekannt geworden war, dass die sog. Impfstoffe erhebliche Mengen an DNA enthielten usw. Hinzu kommt, dass Ungeimpfte bzw. um das angewandte gentechnische Verfahren zu beschreiben, nicht Transfizierte, nicht nur von Teilen des Einzelhandels ausgeschlossen waren. Sie wurden massiv beschimpft, unter Druck gesetzt und entmenschlicht. Es wurde angedroht, ihnen keine medizinische Behandlung mehr zukommen bzw. sie selbst dafür aufkommen zu lassen, sie in Lager zu sperren und sie sogar von der Lebensmittelversorgung abzuschneiden. Sie verloren zum Teil ihren Arbeitsplatz und die gesamte Existenz. Sie konnten mit ihren Kindern in kein Restaurant, in kein Schwimmbad, nicht in den Zoo, ja nicht einmal in die Stadtbibliothek oder auf den Christkindlsmarkt. Sie waren, wie es der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands, Tobias Hans, ausdrückte, raus aus dem gesellschaftlichen Leben. Sie waren der unnütze und wohl besser zu entfernende Blinddarm der Gesellschaft, wie es die (dafür?) mehrfach mit Preisen ausgezeichnete Autorin und Moderatorin Sarah Bosetti ausdrückte Die gesamte Republik zeigte mit dem Finger auf sie, ganz so wie es der Journalist und Autor Nikolaus Blome gefordert hatte. Es war die größte systematische Diskriminierung in der Geschichte der BRD, die ein Professor für Öffentliches Recht mit besonderer Kenntnis der Grundrechte bagatellisiert. Die Ungeimpften wurden entgegen dem Nürnberger Kodex in ein medizinisches Experiment genötigt. Und das alles, um dies noch einmal sehr deutlich zu sagen ohne jeden Grund! Grundrechte sind exakt dazu da, die Bürger vor diesen Exzessen zu schützen. Huster hat diese staatlichen Exzesse jedoch verteidigt und gestützt und er war damit nicht alleine.

Alexander Thiele ist nach Lehrstuhlvertretungen an mehreren deutschen Universitäten nun ist er Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der BSP Business & Law School Berlin. Anna Katharina Mangold ist Professorin für Europa- und Völkerrecht an der Europa-Universität Flensburg. Andrea Kießling ist Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seit 2020 ist Kießling Herausgeberin eines Kommentars zum Infektionsschutzgesetz (IfSG). Während der COVID-19-Pandemie wurde sie bei Änderungen des Infektionsschutzgesetzes regelmäßig als Sachverständige vom Deutschen Bundestag geladen. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Stefan Huster.

Ihnen allen ist gemein, dass sie auf völlig faktenwidriger Grundlage die Coronamaßnahmen befürworteten, teils eigene Gesetzesvorschläge unterbreiteten, Kommentare schrieben, ja sogar die Impfpflicht rechtfertigten und damit einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der die Menschenwürde antastet. Das sind die stärksten Grundrechte. Selbst diese sollten nichts mehr wert sein und das ohne jeden Grund, wie heute felsenfest feststeht, was man aber auch 2021 schon wissen konnte. Doch!

Zurück zum Beginn und der einleitenden Frage: Wird die kommende Juristengeneration den Grundrechten wieder zu mehr Bedeutung verhelfen? Es wäre sehr wichtig, nun die Grenzen klar aufzuzeigen, denn vieles ging bereits verloren, was in jahrhundertelangen teils blutigen Kämpfen erstritten und den Mächtigen abgerungen wurde. Die Bedeutung der Grundrechte scheint vielen gar nicht bewusst zu sein, die sie immer hatten und sie werden ihre Bedeutung wohl erst zu schätzen wissen, wenn sie spüren, wie sie ohne diesen Schutz behandelt werden. Doch dann ist es zu spät. Geschichte lehrt: Was weg ist, ist weg und das trifft auf viel zu vieles bereits jetzt zu. Die erste “Coronageneration” verlässt nun die Unis. Doch mit welchem Grundrechtsverständnis?

Es ist sehr bedenklich, wenn Tausende von diesen Professoren ausgebildete Studenten mit einem derartig verdrehten Grundrechteverständnis die Universitäten verlassen und sich in Behörden und Gerichten wiederfinden. Das dürfte eine Aufarbeitung und einer künftigen Durchsetzung der Grundrechte sicherlich nicht förderlich sein.

Wer meine Arbeit honorieren möchte, findet unter diesem Link ein paar Möglichkeiten zur Unterstützung zur Auswahl. Vielen Dank!

Nur ergänzend. Ich war nicht sehr lange bei der ÖDP. Sie hat das verfassungsrechtliche Genie verloren.