Am 19. Dezember 2024 hat der Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes abgestimmt und darin Regelungen zum Bundesverfassungsgericht festgeschrieben, das damit, so die Begründung, im Falle eines Machtwechsels vor politischer Einflussnahme geschützt sein solle. Wer die Vorgänge um die Berufung um Stephan Harbarth und die seither ergangenen Entscheidungen noch in Erinnerung hatte, dürfte ein Störgefühl angesichts dieser Begründung gehabt haben. Der Gesetzesentwurf basierte auf einem Gesetzentwurf, den ein Bündel der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht hatte.

Kurz zuvor hatte Bundeskanzler Olaf Scholz am Montag, den 11. Dezember 2024 den Antrag gestellt, dass der Bundestag ihm das Vertrauen ausspricht, was ihm der Bundestag in einer Sondersitzung am Montag, den 16. Dezember 2024 verweigert hat. In der Folge hat Bundespräsident Frank Walter Steinmeier am 27. Dezember 2024 die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages angeordnet und für den 23. Februar 2025 Neuwahlen angesetzt. In diesem demokratisch eher wenig legitimierten Vakuum hielt es der Bundestag noch für opportun, das Grundgesetz zu ändern und dies in salbungsvolle Worte zu kleiden.
In der Sitzung am 19. Dezember 2024 wies die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser darauf hin, „dass mit der Schaffung des Bundesverfassungsgerichts vor 75 Jahren den Erfahrungen mit der Weimarer Republik und ihrem Scheitern Rechnung getragen worden sei.
Das Gericht sei heute „als Hüter der Verfassung fest etabliert“ und genieße weltweites Ansehen. Allerdings zeigten Erfahrungen in anderen Ländern, dass Verfassungsgerichte „oft erste Ziele“ seien, wenn „Autokraten ans Ruder kommen“. Faeser begrüßte daher das Vorhaben der Fraktionen, bisher einfachgesetzliche Regelungen „in der Verfassung abzusichern“. Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing ergänzte: „Das Gericht zu sabotieren, wird künftig deutlich schwieriger werden.“
So wie auch andere Redner hob der FDP-Abgeordnete Dr. Marco Buschmann, bis vor Kurzem Bundesjustizminister, die Erfahrungen insbesondere mit der ehemaligen PiS-Regierung in Polen als Grund für die Neuregelung hervor. Diese habe mit ihren Eingriffen beim dortigen Verfassungsgericht die Botschaft gesendet, „dass die Macht immer stärker sei als das Recht“.
Man habe von den Nachbarn gelernt, wie verletzlich der Rechtsstaat sein könne, stellte Buschmann fest. Er lobte daher die Neuregelung als Zeichen, „dass trotz des aufziehenden Wahlkampfs das Gemeinsame stärker ist als das, was uns trennt“.
Die nach 15 Jahren nicht erneut zum Bundestag kandidierende Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, Demokratie und Rechtsstaat funktionierten nur miteinander. „Ohne Rechtsstaat bliebe von einer Demokratie nur die Diktatur der Mehrheit“, sagte sie.“
Im Folgenden soll beleuchtet werden, ob diese Begründung wirklich trägt. Man hat als aufmerksamer Bürger dieses Landes nicht den Eindruck, dass man mit dem Finger auf Ungarn oder Polen zeigen sollte, wenn das höchste Gericht hier recht eindeutig interessengeleitet umgebaut werden soll. Dabei ist gegen die Festschreibung der Regelungen im Grundgesetz im Prinzip nichts einzuwenden. Fraglich ist aber die Regelung, die greifen soll, falls das zuständige Wahlgremium nicht die erforderliche Mehrheit haben soll. Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden zum Teil vom Bundesrat und zum Teil vom Bundestag berufen.
In § 7a Bundesverfasssungsgerichtsgesetz wurde nun ein neuer Absatz 5 angefügt, der regelt:
„Hat das zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm das Bundesverfassungsgericht einen Wahlvorschlag gemacht hat, keinen Nachfolger gewählt, kann sein Wahlrecht auch vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden. Ein so gewählter Richter gilt als vom ursprünglich zuständigen Wahlorgan gewählt.“
Die Zweidrittelmehrheit wird zwar wie sich aus vorhergehenden Regelungen entnehmen lässt, beibehalten, faktisch gibt es jedoch mit dieser Öffnungsklausel nun einen Ersatzwahlmechanismus.
Das bedeutet also, dass man vorgab, das Bundesverfassungsgericht fit machen zu wollen gegen eine politische Beeinflussung. Die AfD (ggf. im Verbund mit anderen Fraktionen sollte nicht die Möglichkeit haben, politischen Einfluss zu nehmen. Das war die vorgeschobene Begründung. In Wahrheit hat man natürlich genau dies gemacht. Man hat nicht etwa eine erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Wahl von Richtern und damit eine bekundete breite Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg ins Grundgesetz geschrieben, man hat es so geregelt, dass erst der Bundestag versuchen kann, die genehmen Mitglieder durchzupeitschen und falls dies nicht klappt, probiert man es über den Bundesrat. Und diese Regelungen sind auch nicht vor einer Änderung durch eine Zweidrittelmehrheit vor der AfD geschützt. Aber vielleicht hatte man mit einer Machtübernahme unter Beteiligung der AfD auch nicht gerechnet, sondern wollte nach der Installierung von Richterinnen, die bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren auf Linie liegen, Nägel mit Köpfen machen, das AfD-Verbotsverfahren mit guten Erfolgsaussichten anstrengen und sich so dauerhaft Mehrheiten sichern.
Bevor jedoch diese aktuell in der Diskussion stehende Richterwahl am Ende kurz thematisiert wird, sollen im Folgenden einige Äußerungen zur Änderung des Grundgesetzes festgehalten werden. Vorab sei noch einmal erwähnt, dass die Begründung maßgeblich die war, Bestrebungen vorzubeugen, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Frage zu stellen. So wurde dies aus leitmedial transportiert.
Professor Stefan Homburg verlinkt in einem Post vom 20. Dezember 2024 neben seiner ebenso prägnanten Kommentierung einen kurzen, aber sehr aussagekräftigen Videoausschnitt:
„Auch künftig sind nur Ampel und Union im @BVerfG vertreten, andere Parteien bleiben ausgeschlossen.
Falls die Wähler „falsch” wählen, können Harbarth & Co. die Wahl anullieren. In Rumänien ist das gerade geschehen. In Italien torpedieren Gerichte die Begrenzung der Migration.
Hintergrund: Vielsagend ist der „Notmechanismus”, den Ampel und Union gestern in schönster Eintracht beschlossen haben: Bekommt der Bundestag keine Zweidrittelmehrheit zustande, weil die Opposition mehr als ein Drittel der Sitze innehat, dann bestimmt der Bundesrat die Richter. Offenbar fürchtet die ganz große Koalition aus Ampel und Union, dass sie ihre gemeinsame Zweidrittelmehrheit im Parlament verliert und nur in den Landesregierungen behält.
Wer werden unsere Grundrechte, die das BVerfG mit seinen Corona- und Klimaurteilen abgeräumt hat, auf lange Zeit nicht zurückerhalten. Die dritte Gewalt wendet sich zunehmend gegen die Demokratie.“
Der Abgeordnete der AfD, Dr. Bernd Baumann kommentiert die Grundgesetzänderung ausführlich wie folgt (hier auf Youtube):
„Das Bundesverfassungsgericht als BeuteSo trickst das Parteien-Kartell aus Union/SPD/Grüne/FDP.“
Roland Tichy kommentiert nebst Verlinkung eines ausführlicheren Artikels auf seiner Seite: „Medien und Politik haben sich untergehakt und jubeln: „Das Bundesverfassungsgericht wird gestärkt“. Dabei stimmt das Gegenteil – es wird geschwächt und billig parteipolitisiert.“
Der Kontrafunk verlinkt ein Interview mit dem Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek: „Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung beschlossen. Damit soll das Bundesverfassungsgericht, wie es heißt, gegen Angriffe durch Verfassungsfeinde geschützt werden. Dazu hören Sie ein Interview mit dem Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek.“
Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen teilt wie gewohnt ohne Inhalt, jedoch hier glücklicherweise auch ohne Ton aus: „Die Gruppe BSW nicht anwesend“ eine der häufigen Feststellungen im Bundestag bei Abstimmungen. Als es jetzt um die Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie ging, hat die BSW gemeinsam mit der #noafd mit NEIN gestimmt.“
Janine Beicht erinnert den Stern in einer Antwort mit drastischen Worten daran, dass die Unabhängigkeit des höchsten Gerichts bereits durch die Installierung des Präsidenten Harbarth schwer gelitten habe:
„Der dickste und unübersehbarste Elefant im Raum? Die bereits vollzogene schamlose politische Unterwanderung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Präsident ohne jede richterliche Erfahrung, direkt aus einer Kanzlei mit Cum-Ex-Flecken auf der Weste, wurde von seiner Parteifreundin Merkel ins höchste Amt gehieft – Parteibuch inklusive. Demokratie? Eine perfekt inszenierte Simulation für die dummen Massen. Gewaltenteilung? – Ein störendes Relikt, das längst entsorgt wurde. Unter der pseudo-sozialistischen CDU ist das Verfassungsgericht längst zu einem Zahnrädchen in einem korrupten System mutiert, in dem sich die immer gleichen Figuren gegenseitig die Sessel zurechtrücken – und all diejenigen wollen nun angeblich die Verfassung schützen? Lächerlich.“
Wenn man für diesen Artikel eine Rangfolge hätte einhalten wollen, hätte man den damaligen Bundeskanzler nicht erst jetzt bringen dürfen, aber er war ja genau genommen kein Kanzler mehr, weil man ihm nicht mehr vertraute. Er hingegen traut sich folgende Aussage:
„Dass dieses Gesetz noch kommt, war wichtig: Wir schützen das Bundesverfassungsgericht gegen politische Einflussnahme durch Extremisten und Populisten. Der Bundestagsbeschluss zeugt von demokratischer Zusammenarbeit – darüber bin ich sehr froh.“
Die ehemalige Bundesinnenministerin, die in ihrer Amtszeit durch ein sehr eigenwilliges Grundrechtsverständnis auffiel, das höchstrichterlich zurechtgerückt werden musste, erging sich unter Bezugnahme auf einen Spiegelartikel in folgender Aussage, über die alle, die die letzten Jahre bewusst erlebt haben, nur den Kopf schütteln können: „Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können. Deshalb sichern wir die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker ab. Das zeigt, was möglich ist, wenn die demokratischen Kräfte gemeinsam handeln.“
Dies veranlasste Prof. Dr. Dr. Gierhake zu folgendem Kommentar:
„Nein, Einspruch! Legislative, Exekutive und Gerichte dürfen in einer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung genau NICHT zusammenarbeiten, sondern müssen sich wechselseitig scharf kontrollieren und in die Schranken weisen.
Nur so lässt sich das Gewaltmonopol des Staates gegenüber den Bürgern begründen und gleichzeitig beschränken. Wenn das nicht passiert, entsteht SICHER früher oder später ein totalitärer Staat wie in China, Russland und Nordkorea.
Genau das passiert ja gerade durch Ihre „tolle“ Zusammenarbeit, in welcher Politiker und Beamte sich wechselseitig bestärken und in rauhen Mengen das Geld der Steuerzahler gegenseitig zuschieben und in die Taschen stopfen.
Das Bundesverfassungsgericht ist spätestens seit der Einsetzung von Herrn Harbarth durch Frau Merkel leider nicht mehr unabhängig, sondern willfährige Gehilfin Ihrer grundrechtsverachtenden Regierung geworden, wie wir spätestens seit der Coronazeit sicher wissen.
Wird dringend Zeit, das auch in Deutschland jemand wie Milei, Musk oder meinetwegen auch Trump gewählt wird und Ihren kollektiven Beamten- und Regulierungstaatssumpf mal austrocknet.
Und zwar bitte ohne vorher die Frösche zu fragen, die die in Sinne der Bürger angelegte Austrocknungsmassnahme dann sicher zu sabotieren versuchten, wie es gerade in den USA und Argentinien durch das seilschaftende „Establishment“ versucht wird.“
Noch einmal Hasselmann, gerne wieder ohne Ton: „Heute stärken wir die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Wir sichern das #BverfG gegen den Zugriff autoritärer Kräfte, die den Rechtsstaat aushöhlen wollen. Ein wichtiger Schritt, der von einer breiten Mehrheit getragen wird.“
Die CSU kommentiert bei Phoenix in Gestalt von Andrea Lindholz und unter wohlwollender Begleitung des Grünen Konstantin von Notz:
„Die #Union und ehemaligen #Ampel-Parteien haben gemeinsam beschlossen, das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. Ein Ziel des neuen Gesetzes sei es, Sperrminoritäten bei Richterwahlen mithilfe eines „Blockade-Lösungs-Mechanismus“ zu verhindern, so @AndreaLindholz, @CSU
Auf Letzterer darf sich noch äußern: „An einem sich verändernden Verfassungsrecht könne man echte Verbesserungen erzielen, so @KonstantinNotz, @Die_Gruenen. Deswegen sei es „allen, gerade auch der Opposition, hoch anzurechnen, dass man hier einen konstruktiven und notwendigen Weg zusammen gefunden hat.“
Die Tagesschau hätte sich natürlich noch mehr „Schutz“ vorstellen können, vielleicht in etwas so, wie man die Ungeimpften vor sich selbst geschützt hat? Man weiß es nicht.
Beim Schutz des Verfassungsgerichts wäre mehr möglich gewesen https://tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassunsgericht-schutz-bundestag-100.html #Bundesverfassungsgericht #Bundestag
Magnus Michel sieht unsereDemokratie hingegen hinreichend geschützt und kommentiert einen n-tv-Artikel:
„Das Bundesverfassungsgericht wird auch zukünftig mit dem richtigen Personal die entsprechenden Ergebnisse präsentieren können, die politisch gewünscht sind.“
Der demokratische Sozialist kommentiert wie folgt, was erst zu Stirnrunzeln, aber bei genauerem Hinsehen auf das Abstimmungsergebnis der AfD durchaus zu Erheiterung führen mag:
„ENDE DER GEWALTENTEILUNG? Durch das neue Gesetz können Richter ins Verfassungsgericht berufen werden, welche nicht einmal 2/3 des Bundestags hinter sich haben Die Opposition hat de facto kein Mitspracherecht. Nur das Bündnis Sahra #Wagenknecht hat geschlossen dagegen gestimmt!“
Noch einmal die Grünen, noch einmal von Notz nur für den Fall, dass sich das alles wider Erwarten als pure Machtpolitik erweisen sollte und nicht als Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor dem Einfluss von Demokratiefeinden:
„Durch die Verankerung im Grundgesetz reicht eine einfache Mehrheit im Bundestag nicht mehr aus, um die Unabhängigkeit des Gerichts zu schwächen. Gut, dass wir für die Stärkung des Gerichts eine breite Zustimmung im Parlament sichern konnten!“
Auch der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich hat sich zu diesem Zeitpunkt noch gefreut, bis er im Februar 2025 bei der Neuwahl feststellen musste, dass solche Machtspielchen auch nach hinten losgehen können, weshalb er nach neuem Zuschnitt seines Wahlbezirks eben nun nur noch ehemaliger MdB ist:
„Vor einem Jahr habe ich im #Bundestag angeregt, das #Bundesverfassungsgericht stärker im Grundgesetz abzusichern. Ich freue mich, dass die demokratischen Kräfte des Hauses heute mit einer Grundgesetzänderung das Gericht stärker schützen. Das stärkt Demokratie und Rechtsstaat.“
Zum Abschluss darf mit Johannes Vogel auch noch die FDP zu Wort kommen, weil sie auf Grund ihrer freiheits- und grundrechtefeindlichen Coronapolitik in der aktuellen Legislaturperiode im Bundestag ja gar nicht mehr zu Wort kommen darf:
„Wir stärken die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts & sichern seine zentralen Aufgaben als Schutzorgan der Bürgerrechte in unserem liberalen Rechtsstaat im Grundgesetz ab. Gerade das Verfassungsgericht muss Verfassungsrang haben. Unsere Demokratie ist stärker als ihre Feinde!“
Soweit zur wilden und unsortierten Dokumentation der verschiedenen Stimmen, die einfach für sich stehen soll, um sie festzuhalten, falls irgendwann eine Situation eintreten sollte, in der man den Eindruck gewinnen könnte, dass die Besetzung der Richterstellen am Bundesverfassungsgericht politisch motiviert sei. Und Potzblitz, wie es der Himmel will, sollte die Possessivdemokratie schon kurz nach dieser Grundgesetzänderung erneut in Erscheinung treten und sich selbst Lügen strafen
Zwei Kandidatinnen forderten zu fundierter inhaltlicher Kritik heraus, von denen die eine, Ann-Kathrin Kaufhold, eher unter dem Radar blieb und nach ihrer Berufung wohl für die Umsetzung einer verheerenden und grundrechtefeindlichen Klimaagenda sorgen wird.
Im Fokus der Kritik stand eine weitere Juraprofessorin, Frauke Brosius-Gersdorf. Sie steht wegen mehrerer Positionen massiv in der Kritik. Es gibt Plagiatsvorwürfe, ihre Haltung zu ungeborenem Leben stand in der Kritik, ihre wohlwohlwollende Haltung zu einem AfD-Verbot und mehr. Die inhaltlich wohl härteste Kritik dürfte sich hingegen an einer Stellungnahme zur Einführung einer Impfpflicht festmachen lassen, die bis heue auf der Seite der Universität abgerufen werden kann. Darin plädiert sich nicht nur völlig unlogisch und in sich widersprüchlich für eine allgemeine Impfpflicht. Sie geht darüber weit hinaus:
„Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht. Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiter- hin von Ungeimpften bedroht wird. Vor allem ist es Aufgabe des Staates, diesen Gefahren nachhaltig zu begegnen und die Pandemie wirksam zu bewältigen.“
Die gesamte Ausführung stellt unter Beweis, dass Frauke Brosius-Gesdorf nicht einmal diesen wirklich sehr einfachen Sachverhalt verstanden hat und dies bis heute wohl angenommen werden muss, nachdem hierzu keine Korrektur erfolgt. Man muss auch konstatieren, dass dies nicht nur mit dem Wissen von heute schlichtweg hanebüchener und brandgefährlicher Unfug war. Er war es auch mit dem Wissen von damals. Das ist alles gut belegt. Derartige „wissenschaftliche“ Unterstützung hat mit den G-Regeln zur größten systematischen Ausgrenzung und zum größten Grundrechteentzug in der Geschichte der BRD geführt und das alles ohne jeden Grund, was man nicht nur damals wissen konnte, sondern was auch in den zuständigen Behörden als Wissen vorhanden war, wie man nun durch die RKI-Protokolle betätigt bekam (wenn man sie zur Kenntnis nimmt). Man kann gut begründet annehmen, dass hierdurch sogar der Nürnberger Kodex gebrochen wurde.
Der Bielefelder Juraprofessor Martin Schwab bezeichnete Frauke Brosius-Gersdorf in einem Beitrag als gesichert verfassungsfeindlich. Es zeigt sich hier ein höchst bedenkliches Verständnis von Grundrechten, das am Bundesverfassungsgericht keinen Platz haben sollte. Grundrechte sind keine Anspruchsrechte. Es sind im Wesentlichen Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat. Der Account Prometheus hat bereits 2022 auf die bedenkliche Entwicklung der Umdeutung in Anspruchsrechte aufmerksam gemacht (wie wir sie mit dem Klimabeschluss des BVerfG und jüngst auch mit dem IGH-Gutachten bestätigt bekommen haben). Problematisch ist dies, weil an verschiedenen Universitäten Jurastudenten von Professorinnen wie Brosius-Gersdorf mit diesem völlig neuen Verständnis von Grundrechten ausgebildet werden und zeitnah die Verwaltungen und Gerichte besetzen werden. Dazu hier und hier ein Eindruck zu dem, was uns da bevorsteht. Das sind Verfassungsrechtler, wie man sie für die gewünschte Transformation benötigt, um selbiger das Siegel der verfassungsrechtlichen Billigkeit, ja Notwendigkeit zu verpassen.
Frauke Brosius-Gersdorf ist eine Richterin der SPD. Die SPD behauptet, sie wolle das Bundesverfassungsgericht vor Angriffen von Verfassungsfeinden absichern.
Die SPD ist mit ihrem Kanzler und ihrem Gesundheitsminister für die verfassungsfeindliche Coronapolitik verantwortlich. Besser als durch diese Personalie(n) kann die SPD nicht dokumentieren, worum es ihr in Wirklichkeit geht, nachdem sie durch die Coronapolitik bereits hinreichend dokumentiert hat, wie sie tatsächlich zur Verfassung steht.
Michael Esders schreibt hierzu passend: „Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte nicht nur für die #Impfpflicht, sondern machte sich auch über Sanktionen Gedanken: Bußgeld, 1G und Entfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für „Ungeimpfte“. Beste Voraussetzungen für den Aufstieg ins #Bundesverfassungsgericht.“
Trotz allem oder gerade deshalb und weil man eine Aufarbeitung dieses gigantischen Unrechts scheut und zu vereiteln sucht, stellt sich nahezu die gesamte Possesivdemokratie nebst Unterstützernetzwerk hinter die Kandidatinnen und wittert eine Kampagne von rechts, die in Zeiten der Brandmaurerei völlig ausreichend ist und jegliche inhaltliche Begründung erübrigt.
Jeder kann sehen, so er es möchte, mit welcher Doppelmoral hier gearbeitet wird. Es passt einfach nichts zusammen und wie in den vorhergehenden Krisen, wird auch hier nur mit Diffamierung auf valide Argumente reagiert.
Schon in der Coronakrise waren selbst noch so renommierte Kritiker, die mit allem Recht behalten sollten Schwurbler, Covidoten und Nazi (in der Migrationskrise zuvor natürlich erst recht).
Was den Klimawandel betrifft, sind Menschen, die Fragen stellen, Klimaleugner, Wissenschaftsfeinde oder eben Nazis.
Was den Krieg in der Ukraine betrifft, sind friedensbewegte Menschen Putintrolle, Rubelnutten und selbstredend die Nazis, die es in der Ukraine nicht geben soll.
Was Gaza anbelangt, sind Kritiker Judenhasser, Antisemiten und natürlich jetzt auch Nazis, was besonders grotesk ist, weil dies nun die Linken trifft, während die AfD auf Seiten Israels steht.
Es nimmt also nicht Wunder, dass jede berechtigte inhaltliche Kritik an den aktuellen Richterkandidaten einfach als rechte und misogyne Kampagne bezeichnet wird. Das hatte all die Jahre wunderbar funktioniert und man muss nicht mit Gegenwind rechnen. Argumente brauchte man in den letzten Jahren nicht, wozu sollte man sie also jetzt brauchen. Nichts verkörpert moralinsaure Inhaltsleere und kritiklose Kritik stellvertretend für die Grünen so gut, wie Britta Haßelmann – zum Abschluss mit Ton:
Vielleicht haben sie es ja nun endlich einmal mit ihren Nazivorwürfen und moralinsauerer unbelegter Kritik übertrieben und mehr Menschen fangen an zu denken. Es wäre uns allen zu wünschen.
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