Auszug aus dem Buch „Die Corona-Verschwörung“ von Dr. Brigitte Röhrig – ein wichtiges Buch und eine Kaufempfehlung für alle, die an der Aufarbeitung der Coronakrise arbeiten. Das Kapitel „Zuständigkeit für Pandemiemanagement bezüglich Kommunikation und Arzneimittelzulassung in Deutschland“ (ab Seite 57) beginnt mit der auf der Homepage des BMG niedergeschriebenen Feststellung, dass zwar „formal“ der Bundestag Gesetze verabschiede, die Hauptzuständigkeit jedoch beim BMG liege. Wer hatte das Sagen in der Coronakrise? Wer ließ “hochskalieren”? Es ist nicht so leicht, den Fokus nicht aus den Augen verlieren. Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.
Einrichtung der Abteilung 6 „Gesundheitssicherheit und Gesundheitsschutz“
Zum 1. Februar 2020, nahezu zeitgleich mit der Ausrufung einer gesundheitlichen Lage von internationaler Tragweite durch den WHO-Generaldirektor, schafft Jens Spahn im Bundesgesundheitsministerium eine neue Abteilung 6 mit der Zuständigkeit für „Gesundheitssicherheit, Gesundheitsschutz, Klima und Nachhaltigkeit“. Auf die Bedeutung des Terminus „Gesundheitssicherheit“ in dem Sinn angesprochen, was die Bundesregierung unternehme, „um eine Versicherheitlichung des Themas Gesundheit im Bundesgesundheitsministerium zu verhindern“, antwortete der parlamentarische Staatssekretär Thomas Gebhart am 3. März 2020:
„Wenn im Bereich Gesundheit von „Gesundheitssicherheit“ gesprochen wird, wird in der Regel der Begriff der Weltgesundheitsorganisation „Health Security“ in die deutsche Sprache übersetzt. Darunter wird vor allem der Schutz der Allgemeinheit vor akuten Gesundheitsgefahren verstanden. Gesundheitssicherheit bedeutet also, dass durch adäquate Bereitschaftsplanung, deren Evaluierung, Training und Übungen vorgesorgt, die Gesundheitsgefahr erkannt, ihr Risiko bewertet und im Rahmen des Krisenmanagements Maßnahmen getroffen werden.“
Leitung der Abteilung durch einen Generalarzt der Bundeswehr
Die Leitung der neu geschaffenen Abteilung 6 wurde dem Generalarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm zum 1. März 2020 übertragen – zehn Tage vor der Klassifizierung der des COVID-Ausbruchs als „Pandemie“ durch den WHO-Generaldirektor. Zuvor hatte Holtherm erst zum 1. Januar 2020 die Leitung des Bundeswehrkrankenhauses in Ulm übernommen und entschied sich trotzdem noch im Januar, das Angebot von Jens Spahn anzunehmen und ins BMG zu wechseln. Gleichzeitig war er der Leiter des Krisenstabs des BMG und des gemeinsamen Krisenstabs mit dem Bundeinnenministerium. Unterstützt wurde Holtherm durch den Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr und zwei weitere Generalstabsoffiziere sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Er verrichtete seinen Dienst im BMG in Uniform. Im Rahmen der Fachaufsicht oblag ihm die Aufsicht über das Robert-Koch-Institut als nachgeordneter Behörde.
Vor seiner Tätigkeit im Bundeswehrkrankenhaus Ulm war er unter anderem seit 2016 in leitender Stellung in der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München tätig, wohin er nach Beendigung seiner Tätigkeit im BMG am 31. Dezember 2021 auch wieder zurückgekehrt ist. Während seiner Tätigkeit im BMG wurde er von der Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zum Generalstabsarzt befördert. Auch 2009 im Zusammenhang mit der H1N1-Pandemie (Schweinegrippe) war Holtherm von der Bundeswehr in das BMG abgeordnet wurden. 2014 gehörte er dem ressortübergreifenden Ebola-Krisenstab an.
Holtherm selbst bezeichnete die Situation „eines uniformierten Abteilungsleiters in einem zivilen Ministerium“ als „neu“.
Die Sanitätsakademie der Bundeswehr beschreibt sich auf ihrer Website als „das Kompetrenzzentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr für Forschung, Entwicklung, Ausbildung und Medizinischen ABC (Atomar, Biologisch, Chemisch)-Schutz. Innerhalb der Sanitätsakademie anesiedelt sind drei Institute:
- Institut für Mikrobiologie, in dessen Zuständigkeitsbereich der Schutz gegen biologische Kampfstoffe fällt,
- Institut für Pharmakologie und Toxikologie mit der Zuständigkeit betreffend den Schutz gegen chemische Kampfstoffe;
- Institut für Radiobiologie, das den Bereich der Radiobiologie und Strahlenmedizin abdeckt.
Militarisierung des Gesundheitswesens?
Auffällig ist, dass mit der Verwendung der Terminologie und der Besetzung der Abteilungsleitung mit einem General der Bundeswehr die Militarisierung des Gesundheitswesens einherzugehen scheint. Diese Entwicklung kommt nicht aus dem „Nichts“.
Eine solche „Versicherheitlichung“ beziehungsweise Militarisierung hatte Bill Gates nach dem Ebola-Ausbruch 2015 gefordert. Er schlug die Schaffung einer globalen, militarisierten, supranationalen Behörde vor, die in der Lage sein sollte, entschieden auf Ausbrüche von Infektionskrankheiten zu reagieren.
Bedenklich sind die wesentlichen von Gates schon im Jahr 2015 geforderten Punkte:
- enge Zusammenarbeit mit dem Militär,
- Beschleunigung der Erprobung und des Einsatzes neuer Impfstoffe und anderer Medikamente,
- einheitliche Kommunikation durch Regierungen, UN, UN-Agenturen, Medien und Blogger. Des Weiteren bedürfe es eines Planes für digitale Kommunikation, damit keine Verwirrung und Panik verbreitet werde,
- Forderung des Zugangs zu Satellitenaufnahmen und Handydaten zur Verfolgung der Bewegung der Bevölkerung und Schaffung weltweiter Überwachungsnetze, ohne Schutz der Privatsphäre.
Auch diese Forderungen von Bill Gates haben wir bereits im Rahmen der Corona-Pandemie kennenlernen dürfen. Sie kommen uns bekannt vor, oder?
Interessanterweise verweist Generalarzt Dr. Holtherm in einem Interview aus Dezember 2020 im Fachmagazin Wehrmedizin und Wehrpharmazie darauf, dass diese „Versicherheitlichung“ des Gesundheitswesens über die Dauer der Corona-Pandemie hinaus andauern und verstärkt werden müsse. Es gehe um die Stärkung des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), Vorbereitung von Produktionskapazitäten (Anm.: das geschieht inzwischen durch die im September 2021 geschaffene europäische Behörde HERA = Health Emergency Preparedness and Response Authority) sowie die Ermöglichung schneller Reaktionsfähigkeit auf neue Erreger.
Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
Die Befugnisse des Bundesgesundheitsministers und der nachgeordneten Behörden in seinem Geschäftsbereich sind nicht unbeschränkt. Er ist zwar bei seiner Ressortführung selbständig. Den Rahmen dieser Selbstständigkeit bestimmt jedoch nach Art. 65 Abs. 1 GG die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers:
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre (der Bundesregierung; Anm. d.A.) Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.“
Was ist unter “Richtlinien” (RL), die der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin bestimmt, zu verstehen? Eine Erläuterung hierzu findet sich in den Ausführungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Nr. 15/09 (19. Februar 2009). Die RL des Bundeskanzlers sind die “Grundsatzbestimmungen oder grundlegende politische Entscheidungen…”.
Politische Grundsatzentscheidungen trifft der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin. Und der jeweilige Minister richtet seine Politik an diesen Grundsatzentscheidungen im Rahmen gewisser Selbstständigkeit und in eigener Verantwortung aus.
(Wer meine Arbeit unterstützen mag, gerne hier lang.)