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KRITISCHE FRAGEN AN DIE STAATSRECHTSLEHRE IN DEUTSCHLAND

Der Bielefelder Juraprofessor Martin Schwab hat meinen Text über das Grundrechtsverständnis künftiger Juristen aufgegriffen und auf seinem Telegram-Kanal um einige weitere Aspekte ergänzt. Ich veröffentliche den Text nachfolgend, um ihm zu konservieren und leichter teilbar zu machen.

Wie ist das Grundrechtsverständnis künftiger Juristen?

Wird die kommende Juristengeneration den Grundrechten wieder zu mehr Bedeutung verhelfen? Wohl kaum. Die erste “Coronageneration” verlässt nun die Unis. Doch mit welchem Grundrechsverständnis?

Gesundheitsdiktatur – Lauterbach oder Söder?

In der Coronakrise wurden Gesetze erlassen, die ein großes Fragezeichen hinter die Frage setzen, ob man den Grundrechten überhaupt eine Bedeutung zumisst.

In welcher Gesellschaft wollen wir leben?

There is no such thing as a society? Den aktuellen Zustand dürfte das gut treffen. Ich hätte aber gerne eine. Eine lebenswerte. Das war der Grund, warum ich mir die Mühe gemacht habe, diesen Text zu schreiben.

Die Verhinderung der Aufarbeitung

Im Austausch mit Verantwortlichen für die Coronapolitik drängt sich immer wieder der Verdacht auf, dass das eigene Versagen gedeckt werden und eine wirkliche Aufarbeitung verhindert werden soll. Ein Beispiel.

Nebelkerzen der Aufarbeitung

Solange nicht öffentlich und offen debattiert wird, solange eben dieser Diskurs verweigert wird, ist es keine Demokratie und kann es keine sein. Das Gerede der Täter von Aufarbeitung ist so nicht ernst zu nehmen.